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Vernehmlassung 2017/58: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen · 13 Seiten

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Übersetzung1

Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen

Abgeschlossen in Saint-Denis am 3. Juli 2016

Von der Bundesversammlung genehmigt am …2

Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am …

In Kraft getreten für die Schweiz am …

Präambel

Die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens (SEV-Nr. 18)3, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,

in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen;

bedacht auf das Recht von Personen auf körperliche Unversehrtheit und deren berechtigte Erwartung, Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen ohne Angst vor Gewalttätigkeit, Störungen der öffentlichen Ordnung oder anderen strafbaren Handlungen beiwohnen zu können;

bestrebt, Fussballspiele und andere Sportveranstaltungen für alle Bürgerinnen und Bürger angenehm und einladend zu gestalten, und gleichzeitig in der Erkenntnis, dass die Schaffung eines einladenden Umfelds einen erheblichen günstigen Einfluss auf die Sicherheit und den Schutz bei solchen Veranstaltungen haben kann;

eingedenk der Notwendigkeit, die Einbindung aller Beteiligten zur Sicherstellung eines sicheren Umfelds bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu fördern;

eingedenk der Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit innerhalb und in der Umgebung von Fussball- und anderen Sportstadien, entlang der Zufahrtswege zu und der Abfahrtswege von den Stadien sowie in anderen Bereichen, die von Tausenden von Zuschauerinnen und Zuschauern aufgesucht werden, aufrechtzuerhalten;

in der Erkenntnis, dass der Sport sowie alle in die Organisation und Ausrichtung eines Fussballspiels oder einer anderen Sportveranstaltung eingebundenen Stellen und Beteiligten die Grundwerte des Europarats wie gesellschaftlichen Zusammenhalt, Toleranz, Respekt und Nichtdiskriminierung wahren müssen;

in Anerkennung der Unterschiede zwischen den Staaten in Bezug auf ihre verfassungsrechtlichen, justitiellen, kulturellen und geschichtlichen Gegebenheiten sowie

1Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen-

den Ausgabe dieser Sammlung.

2AS …

3 SR 0.440.1