Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/62: Änderung von Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

Die Kantone VD, VS, GE und JU sowie die SGARM wünschen künftig eine regelmässige Anpassung der Berufskrankheiten-Liste in nicht zu kurzen Abständen.

Der Kanton VD bringt zudem ein, dass in Zukunft gestützt auf eine klare Methode und mit wissenschaftlichen Beweisen auch weitere Stoffe und Erkrankungen aufgenommen werden sollen. Weiter ist er der Ansicht, dass im Bericht die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Revision auf den Bund, die Kantone und Gemeinden nicht korrekt eingeschätzt werden. Die Anpassung der Liste werde eine Erhöhung der Anzahl von Berufskrankheiten in verschiedenen beruflichen Sektoren zur Folge haben, was möglicherweise Auswirkungen auf die von den Unfallversicherern zu übernehmenden Kosten und folglich auf die vom Arbeitgeber zu tragenden Prämien habe. Bei einer Erhöhung der Anzahl der Berufskrankheiten beim Personal des CHUV hätte beispielsweise der Kanton als Arbeitgeber die finanziellen Auswirkungen zu tragen. Für eine bessere Einschätzung dieses Risikos sei ein sozialversicherungsrechtlicher Spezialist erforderlich.

Die SPS, der SGB, die SGARM und die FMH unterstützen die vorgesehenen Anpassungen, regen aber an, die Aufnahme von Berufskrankheiten, die einen psychosozialen Ursprung haben wie Burnout und andere Stresskrankheiten, in die Liste zu prüfen.

Für den SGV hingegen stellen die vorgeschlagenen Änderungen ein Maximum dar. Die Aufnahme von Erkrankungen aufgrund psychosozialer Einwirkungen oder anderer psychischer Arbeitsbelastungen lehnt er ab. Er schliesst sich aber der geplanten Verordnungsänderung an, da die vorgesehenen Anpassungen gemäss dem erläuternden Bericht keine spürbaren finanziellen Auswirkungen auf die UVG-Versicherer haben werden.

Suissepro begrüsst grundsätzlich eine Anpassung der Berufskrankheiten-Liste. Inhaltlich hätten zwei Fachgesellschaften der suissepro, die SGARM und die SGAH zu den Änderungen eine Stellungnahme erarbeitet.

Die SGARM weist auf die Gefahr hin, dass für Nicht-Fachkundige mit der Nennung eines einwirkenden Stoffes oder einer Krankheit in der Liste eine Signalwirkung ausgehe, mit welcher falsche oder unrealistische Erwartungen geschürt werden. Sie begrüsst aber ausdrücklich den in Aussicht gestellten Klärungsprozess, inwieweit gewisse psychische Gesundheitsstörungen in Zukunft in die Liste aufgenommen werden könnten.

Der Schweizerische Podologen-Verband SPV sowie Swiss Dental Hygienists begrüssen sehr, dass sowohl die Desinfektionsmittel als auch das Glutaraldehyd in die Liste der schädigenden Stoffe in Anhang 1 der UVV aufgenommen werden sollen.

Die Lungenliga Schweiz ist erfreut über die vorgesehenen Ergänzungen. Sie begrüsst insbesondere die Erweiterung der Liste um verschiedene Stoffe, die Auswirkungen auf die Atemwege haben. Die Aufnahme von Acrylaten, aliphatischen Aminen etc. helfe Menschen, die beruflich bedingt häufig mit diesen Stoffen in Kontakt sind und entlaste Geschädigte finanziell. Auch die Ergänzungen bei den durch Kontakt mit Pflanzen verursachten Krankheiten sowie der Erkrankungen der Atmungsorgane um sämtliche Getreidemehle und andere organischen Stäube helfe den Erkrankten, einfacher Leistungen zu erhalten.

3.3 Änderungsvorschläge

Die Kantone BL, GE und JU, der SBV, BUL/agriss, das IST sowie die SGAH unterstützen die geplante Verordnungsänderung. Zusätzlich bringen sie folgende Änderungsvorschläge und Ergänzungen ein:

Der Kanton BL beantragt, bei den Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen das „RSI-Syndrome“ („Repetitive Strain Injury“, Mausarm) bei andauernder Arbeit am Computer in die Liste aufzunehmen, da sich ständig wiederholende Bewegungen zu kleinsten Verletzungen in den beteiligten Organen führen und das Gewebe langfristig schädigen können. Das RSI-Syndrom trete unter anderem bei Personen auf, die sehr viel am Computer arbeiten. Auch bei anderen Berufen mit monotonen Tätigkeiten (Packer, Kassiererinnen oder Arbeiter am Fliessband) könne das RSI-Syndrom auftreten. Ähnlich wie beim Hypothenar-Hammer-Syndrom handle es sich um ein regelmässig beobachtetes Krankheitsbild, das jedes Jahr zu Berufskrankheitsfällen führe.

Bei den arbeitsbedingten Erkrankungen beantragt der Kanton BL, dass die Aufnahme folgender weiterer Krankheiten geprüft werden soll:

 Durch Kontakt mit Latex oder anderen Schutzhandschuhen verursachte Krankheiten bei Arbeiten in

medizinischen Anstalten (Spitälern oder Praxen), Laboratorien, Versuchsanstalten, mechanischen Werkstätten usw. mit der Begründung, dass durch den permanenten Kontakt mit Latex-Produkten (Einweghandschuhe, etc.) die Gefahr einer allergischen Reaktion des menschlichen Körpers bestehe. Mehrheitlich entwickle sich die Latexallergie nach direktem Kontakt der Haut oder Schleimhaut mit latexhaltigen Materialien. Der direkte Hautkontakt könne einen lokalen Nesselausschlag (Urtikaria) mit Juckreiz, Hautrötungen und kleineren oder grösseren Schwellungen