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Vernehmlassung 2017/64: Revision der Verordnung des EDI über das elektronische Patientendossier: Einführung der elektronischen Austauschformate · 8 Seiten

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Elektronisches Patientendossier. V des EDI 816.111

3.2 Für die eMedikation gilt:

3.2.1 die technische Umsetzung ist gemäss der Detailspezifikation CDA-CH-

EMED5 vorzunehmen;

3.2.2 das Austauschformat umfasst die Dokumente:

a. Medikationsübersicht (Ziff. 3.2.3),

b. elektronisches Rezept (Ziff. 3.2.4),

c. elektronische Abgabe (Ziff. 3.2.5),

d. Therapieentscheid (Ziff. 3.2.6),

e. Kommentar zur Medikation (Ziff. 3.2.7).

3.2.3 die Informationen zur Medikationsübersicht umfassen:

Informationseinheit Verbindlichkeitsstufe

Arzneimittel mit: M

- Präparatename

- Wirkstoffname

- Dosis pro Wirkstoff

- galenische Form

- Dosis pro Einheit

- Dosierung

3.2.4 die Informationen zum elektronischen Rezept umfassen:

Informationseinheit Verbindlichkeitsstufe

Arzneimittel mit: M

- Präparatename

- Wirkstoffname

- Dosis pro Wirkstoff

- galenische Form

- Dosis pro Einheit

- Anzahl Packungen

- Packungsgrösse

- Dosierung

5 Die Detailspezifikation des Austauschformats wird in der AS nicht publiziert. Sie kann beim BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern bezogen oder im Internet unter www.ehealth.admin.ch abgerufen werden. Auf eine Übersetzung in die Amtssprachen wird verzichtet.