Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/66: Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) · 5 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
präzisieren und klar zu stellen, dass vor Erlass einer Nichteignungsverfügung die genannten Behörden angehört werden müssen. Gestützt auf diese Präzisierung wird auch der Titel des Artikels angepasst.
Abs. 2
Der Klarheit willen wird der Verweis "nach Absatz 1" eingefügt.
4. Auswirkungen auf den Bund
Da gegenwärtig weder die Schulungsanbieter noch deren jährliche Kosten für die eidg. Berufsprüfung ASGS bekannt sind, lassen sich im Moment keine verlässlichen Angaben zu den finanziellen Auswirkungen auf den Bund machen. Nach der Auswertung der aktuell laufenden Vernehmlassung betreffend Subjektfinanzierung wird Näheres bekannt sein. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ca. 50 % der durchschnittlichen Kurskosten vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) übernommen werden.
5. Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Verordnungsänderung hat keine Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf die urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebiete, zumal keine neuen Vollzugsaufgaben geschaffen werden.
6. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Es sind keine Auswirkungen der Verordnungsänderung auf die Volkswirtschaft zu erwarten.
7. Inkraftsetzung
Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. April 2018 in Kraft.