Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/8: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit zusätzlichen Staaten und Territorien der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019 · 17 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019
ein einheitliches Verständnis über die für den AIA relevanten Territorien (insb. Krim) herbeizuführen. Falls eine Klärung aus politischen Gründen nicht opportun sei, müsse die Frage in den schweizerischen Erlassen geregelt werden.
SwissHoldings, VSV und economiesuisse weisen auf die besondere Situation mit Brasilien hin. Seit Jahren versuche die Schweiz mit diesem wichtigen Handelspartner der Schweiz und Absatzmarkt für Schweizer Industrieprodukte ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Der AIA mit Brasilien dürfe daher nur aktiviert werden, wenn parallel auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten vereinbart werde.
AR, SG, SH und VD sowie FDK begrüssen die Einführung des AIA mit Liechtenstein ausdrücklich, weil dadurch Steuerschlupflöcher ausgemerzt würden.
OAS und Swiss Society of New Zealand lehnen die Einführung des AIA mit Neuseeland ab, bis die sozialversicherungsrechtliche Problematik zwischen Neuseeland und der Schweiz geregelt sei. Der Abschluss einer sozialversicherungsrechtlichen Vereinbarung sei daher Voraussetzung für die Einführung des AIA mit Neuseeland.
6. Umsetzung durch die Kantone
FDK sowie FR, OW, SH, SO, VS und TG weisen darauf hin, dass nicht überprüfbar sei, ob das Global Forum, die US-Steuerbehörde (IRS), die EU-Kommission und/oder das EFD die Vertraulichkeit und Datensicherheit in den Staaten und Territorien, welche aus der Schweiz Daten erhalten werden, mit den gleich strengen Massstäben geprüft haben, welche bei der Prüfung der Schweiz angelegt worden waren. Man müsse daher darauf vertrauen, dass das Level Playing Field diesbezüglich eingehalten werde. Dies sei umso wichtiger, als die der Schweiz auferlegten Massstäbe dazu führten, dass die erhaltenen Informationen nicht an die kantonalen Steuerbehörden weitergeleitet, sondern lediglich im Abrufverfahren zugänglich gemacht würden, was den Aufwand der kantonalen Steuerbehörden zusätzlich erhöhe und den Nutzen des AIA für die Schweiz mindere.
7. Weitere Anliegen
SBVg, economiesuisse und VSKB erachten es als wünschenswert, von den Partnerstaaten und Territorien eine politische Absichtserklärung zu verlangen, wonach gegen die meldenden Finanzinstitute und deren Mitarbeitende grundsätzlich keine neuen Strafuntersuchungen bezüglich Steuerperioden eingeleitet werden, die vor der Einführung des AIA liegen.
SBVg, economiesuisse, VSKB, VSPB und CP lehnen eine unterjährige Einführung des AIA bzw. eine unterjährige Datenerhebung aus technischen Gründen ab, andernfalls ein erheblicher Zusatzaufwand entstünde. Der AIA mit einem Partnerstaat oder Territorium soll jeweils auf den 1. Januar eines Jahres eingeführt werden bzw. die Datenerhebung ab dem 1. Januar eines Jahres erfolgen.
alliancefinance weist darauf hin, dass die Erstellung und Konsolidierung der Informationen nach dem AIA-Standard eine administrativ und EDV-technisch sehr anspruchsvolle Arbeit sei. Aus diesem Grunde müsse bezweifelt werden, ob die Mehrzahl der vorgeschlagenen Staaten und Territorien überhaupt in der Lage seien, diese Informationen aufzubereiten und der Schweiz zu übergeben. Wegen der Reziprozität des Datenaustausches dürfe die Schweiz mit solchen Ländern den AIA nicht durchführen bzw. müsse diesen bei Nichteinhaltung durch die Gegenseite