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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten

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zur Verfügung, falls ein entsprechendes Standortgebiet in Etappe 3 SGT weiter betrachtet wird. Eine diesbezügliche Beurteilung des ENSI wird gegebenenfalls erst nach Einreichung eines konkreten Vorschlags der Nagra in weiteren Schritten der Lagerrealisierung erfolgen.

Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung der Oberflächenanlage

Das ENSI sieht aus Sicht von Sicherheit, technischer Machbarkeit und Sicherung keine grundsätzlichen Bedenken für die Platzierung einer Oberflächenanlage im Standortareal NL-2 oder NL-6.

Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der Oberflächeninfrastruktur

Beide vorgeschlagenen Standortareale für die Oberflächenanlage sind grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zur den kantonalen Richtplanung liegen keine ausgeprägten Konflikte vor.

Das Standortareal NL-2 ist durch den Kiesabbau im Gebiet stark vorbelastet. Nach der Ausbeutung ist jedoch eine Rekultivierung des Gebiets und Ausscheidung als Fruchtfolgefläche bzw. naturnahe Fläche vorgesehen.

Umweltseitig könnte gemäss der SÖW durch die direkten Anschlüsse an Strasse und Schiene die Fläche für die Erschliessungsinfrastruktur minimiert werden. Hingegen würde die Anlage die Fläche für die Rekultivierung verringern und damit die vorgesehenen Fruchtfolgeflächen verkleinern. Weiter wäre ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung betroffen. Die Luft- und Lärmbelastungen durch die tiefenlagerbedingten Transporte werden als gering beurteilt.

Das Standortareal NL-6 verfügt über eine etwas abseitige und zurückversetzte Lage und folglich über eine minimierte Sichtbarkeit im Umfeld.

Umweltseitig würden gemäss der SÖW beim Standort NL-6 vor allem der Flächenverbrauch für die Erschliessungsinfrastruktur und der Verlust von Fruchtfolgeflächen für die Anlage und für den Ausbau bestehender Strassen ins Gewicht fallen. Die Luft- und Lärmbelastungen durch die tiefenlagerbedingten Transporte werden als gering beurteilt.

Koordinationsbedarf

 Mögliche Nutzungskonflikte bestehen bezüglich Kohlenwasserstoffen und Kohle aufgrund

des unterlagernden Permokarbontrogs. Weitere mögliche Nutzungskonflikte können sich bezüglich Mineral- bzw. Thermalwasservorkommen, Geothermie und Kiesabbau ergeben.

 Die Planungen zu den kantonalen Grundwasserfassungen im Weiacher Hard sind bei der wei-

teren Planung von Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers zu berücksichtigen.

 Im Rahmen der Projektoptimierung in Etappe 3 ist bei beiden Standortarealen, insbesondere

beim teilweise gut einsehbaren Standortareal NL-2, den Fragen der landschaftlichen Integration besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

 Wo eine Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen nicht vermieden werden kann, sind mögliche

Kompensationsmassnahmen aufzuzeigen.

 In Zusammenarbeit mit dem Standortkanton sowie den betroffenen Infrastrukturgemeinden

sind in Etappe 3 des Sachplanverfahrens verschiedene Erschliessungsvarianten zu evaluieren.

Bei Bohrungen im geologischen Standortgebiet ist die ortsbezogene maximal zulässige Bohrtiefe zu berücksichtigen. Diese ist aus den vom ENSI zur Verfügung gestellten und nachgeführten Karten ersichtlich.