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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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Standortareal für die Oberflächenanlage, Variante NL-2
Beschrieb: Das Standortareal NL-2 liegt in der Ebene am Hochrhein zwischen Weiach und Zweidlen-Station auf Zürcher Kantonsgebiet. Nördlich – am gegenüberliegenden Rheinufer – liegt die deutsche Gemeinde Hohentengen, gegen Süden geht die Ebene in den steilen und bewaldeten «Ämpberg» über. Der Abstand zum Rhein beträgt ca. 550 m.
Erschliessung: Das Standortareal wird von der Bahnlinie Koblenz–Winterthur im Norden und der Hauptverkehrsstrasse 7 im Süden eingefasst. An beide Verkehrsinfrastrukturen ist ein direkter Anschluss des Standortareal möglich.
Standortareal für die Oberflächenanlage, Variante NL-6
Beschrieb: Das Standortareal NL-6 liegt zwischen Windlach und Zweidlen an der Ostseite des «Ämpbergs» im «Haberstal», einem kleinen, auf drei Seiten von Wald begrenzten Kerbtal, das sich gegen das «Rütifeld» hin öffnet.
Erschliessung: Für die Verkehrserschliessung ist ein Anschluss an die östlich des «Rütifelds» durchführende Kantonsstrasse K 348 vorgesehen. Dagegen ist kein direkter Bahnanschluss geplant. Der Bahnanschluss würde über eine Umladestation im Gebiet Zweidlen erfolgen.
Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung des geologischen Standortgebiets
HAA-Gebiet: Das ENSI bewertet das geologische Standortgebiet Nördlich Lägern für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle als geeignet. Die in Etappe 1 definierte Grenze des Standortgebiets bleibt unverändert bestehen. Das Standortgebiet weist keine eindeutigen Nachteile im Vergleich zu anderen HAA-Standortgebieten auf. Das ENSI beurteilt die von der Nagra ausgewiesenen eindeutigen Nachteile bezüglich der Indikatoren «Tiefenlage im Hinblick auf die bautechnische Machbarkeit (u. B. Gesteinsfestigkeiten und Verformungseigenschaften)» und «Platzangebot» aufgrund fehlender standortspezifischer Daten als nicht belastbar. Das Standortgebiet kann basierend auf den vorliegenden Daten und den bestehenden Ungewissheiten nicht als eindeutig weniger geeignet als die anderen HAA-Standortgebiete bewertet werden. Damit stimmt das ENSI dem Vorschlag der Nagra nicht zu; das HAA-Standortgebiet Nördlich Lägern ist nicht zurückzustellen, sondern in Etappe 3 vertieft zu untersuchen.
SMA-Gebiet: Das ENSI bewertet das geologische Standortgebiet Nördlich Lägern für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle als geeignet. Die in Etappe 1 definierte Grenze des Standortgebiets bleibt unverändert bestehen. Das Standortgebiet weist bezüglich des Wirtgesteins Opalinuston keine eindeutigen Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten auf. Das ENSI beurteilt die von der Nagra ausgewiesenen eindeutigen Nachteile bezüglich der Indikatoren «Tiefenlage im Hinblick auf die bautechnische Machbarkeit (u. B. Gesteinsfestigkeiten und Verformungseigenschaften)» und «Platzangebot» aufgrund fehlender standortspezifischer Daten als nicht belastbar. Das Standortgebiet kann basierend auf den vorliegenden Daten und den bestehenden Ungewissheiten nicht als eindeutig weniger geeignet als andere SMA-Standortgebiete bewertet werden. Damit stimmt das ENSI dem Vorschlag der Nagra nicht zu; das SMA-Standortgebiet Nördlich Lägern ist nicht zurückzustellen, sondern in Etappe 3 vertieft zu untersuchen.
Für das Wirtgestein Brauner Dogger identifiziert das ENSI eindeutige Nachteile im Vergleich zum Wirtgestein Opalinuston für die Indikatoren «Homogenität des Gesteinsaufbaus», «Länge der massgebenden Freisetzungspfade», «Variabilität der Gesteinseigenschaften» und «Explorationsverhältnisse im geologischen Untergrund». Das ENSI nimmt die Überlegungen der Nagra zum Braunen Dogger als «weiteres Wirtgestein» neben dem prioritären Wirtgestein Opalinuston für das Standortgebiet Nördlich Lägern zur Kenntnis. Aus Sicht der Nagra steht der braune Dogger grundsätzlich als Wirtgestein für Abfälle mit geringen Anforderungen an die Barrierenwirkung