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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung des geologischen Standortgebiets
Das ENSI bewertet das geologische Standortgebiet Jura-Südfuss für ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle als geeignet. Die in Etappe 1 definierte Grenze des Standortgebiets bleibt unverändert bestehen. Das Standortgebiet weist jedoch für beide Wirtgesteine Opalinuston und Effinger Schichten eindeutige Nachteile im Vergleich zu anderen SMA-Standortgebieten auf. Für das Wirtgestein Opalinuston betrifft das den Indikator «Mächtigkeit» und für das Wirtgestein Effinger Schichten die Indikatoren «Mächtigkeit», «Kolloide», die «Art der Transportpfade und Ausbildung des Porenraums», «Homogenität des Gesteinsaufbaus», «Länge der massgebenden Freisetzungspfade», «Transmissivität präferenzieller Freisetzungspfade», «Potenzial zur Bildung neuer Wasserwegsamkeiten», «Variabilität der Gesteinseigenschaften» sowie «Explorationsverhältnisse im geologischen Untergrund». Das ENSI beurteilt das SMA-Standortgebiet Jura-Südfuss daher als eindeutig weniger geeignet und stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, das Standortgebiet aus Sicht von Sicherheit und technischer Machbarkeit in Etappe 2 zurückzustellen.
Ergebnis der sicherheitstechnischen Beurteilung der Oberflächenanlage
Das Standortgebiet wird als Reserveoption festgelegt. Deshalb erfolgte keine sicherheitstechnische Beurteilung der Oberflächenanlage.
Ergebnis der Beurteilung von Raumplanung und Umwelt der Oberflächeninfrastruktur
Eine Oberflächenanlage am vorgeschlagenen Standort ist grundsätzlich mit den geltenden Plänen und Vorschriften des Bundes über die Nutzung des Bodens vereinbar. Zur kantonalen Richtplanung liegen keine ausgeprägten Konflikte vor. Das Standortareal gilt aktuell als Landwirtschaftsland im Sinne einer Grünzäsur.
Umweltseitig wäre die Realisierung der Anlage gemäss der SÖW vor allem mit einem Flächenverbrauch für die Oberflächenanlage, dem Verlust hochwertiger Fruchtfolgeflächen und der Beeinträchtigung eines Wildtierkorridors verbunden. Die Flächenbeanspruchung für die Erschliessungsinfrastruktur wäre durch die Nähe zur bestehenden Strasse und Bahnstrecke minimiert. Die Luft- und Lärmbelastungen durch die tiefenlagerbedingten Transporte werden als gering beurteilt.
Koordinationsbedarf
Das Standortgebiet wird als Reserveoption festgelegt. Deshalb besteht derzeit kein Koordinationsbedarf.
Bei Bohrungen im geologischen Standortgebiet ist die ortsbezogene maximal zulässige Bohrtiefe zu berücksichtigen. Diese ist aus den vom ENSI zur Verfügung gestellten und nachgeführten Karten ersichtlich.