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Vernehmlassung 2017/84: Genehmigung des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (Organhandelskonvention) und seine Umsetzung (Änderung des Transplantationsgesetzes) · 4 Seiten
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Bundesbeschluss über die Genehmigung der Organhandelskonvention AS ...
b. mit menschlichen Organen, Geweben oder Zellen handelt (Art. 7 Abs. 1 Bst. a);
c. einer lebenden oder verstorbenen Person Organe, Gewebe oder Zellen, die durch das Anbieten, das Gewähren, das Fordern oder das Annehmen eines finanziellen Gewinns oder anderen Vorteils erworben werden, entnimmt oder solche Organe, Gewebe oder Zellen transplantiert oder zu anderen Zwecken verwendet (Art. 7 Abs. 1 Bst. b);
cbis. Organe, Gewebe oder Zellen entnimmt oder transplantiert, ohne dass für die Entnahme eine Zustimmung vorliegt (Art. 8 und 12);
4Die Täterin oder der Täter ist auch strafbar, wenn sie oder er die Tat nach Absatz 1 Buchstaben a–cbisim Ausland begangen hat, nicht ausgeliefert wird und die Tat am Begehungsort strafbar ist. Artikel 7 Absätze 4 und 5 des Strafgesetzbuchs ist anwendbar.
Art. 71 Abs. 3
3Die zuständigen Behörden teilen dem BAG sämtliche Urteile und Einstellungsverfügungen mit, die nach Artikel 69 Absatz 1 Buchstaben a–cbisergangen sind.