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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Vernehmlassung
13 Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV)
13.1 Ausgangslage
Die genetische Vielfalt der Futterpflanzen und insbesondere die In-situ-Erhaltung kann gestützt auf Artikel 147a Landwirtschaftsgesetzes1 (LwG) mit Beiträgen unterstützt werden. Für die Förderung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistung sollen neue Verfahren für die Auswahl solcher Flächen angewendet werden. Das Ziel ist die möglichst effiziente Förderung mit staatlichen Geldern.
Die Biodiversität besteht aus der Vielfalt der Lebensräume, Arten und Gene sowie deren Zusammenspiel, der funktionellen Biodiversität2. Die Effizienz der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft hängt letztlich auch vom Zustand der Biodiversität ab. Für Hauptprodukte der Schweizer Landwirtschaft, Milch und Käse, ist Raufutter der wichtigste Rohstoff für die Produktion, weswegen den Futterpflanzen in der Schweiz ein hoher Stellenwert zukommt. Diese Bedeutung ist in der staatlichen Futterpflanzenzüchtung sichtbar, in der aktuell vier Klee- und neun Grasarten bearbeitet werden.
Die besonderen Voraussetzungen bezüglich ökologischer Nischen und anderer Evolutionsfaktoren sowie der hohe Anteil an Dauergrünflächen zur Futtermittelproduktion mit einer abgestuften Bewirtschaftungsintensität führte zur Entfaltung einer grossen genetischen Variabilität bei den Schweizer Futterpflanzen. Dieses öffentliche Gut kann jedoch am Markt nicht oder zu wenig in Wert gesetzt werden. Daraus resultiert eine Gefährdung der genetischen Vielfalt der Futterpflanzen, insbesondere durch Änderungen der Bewirtschaftung, z.B. einer Intensivierung/Extensivierung der Nutzung, der Düngung oder durch Ein- und Übersaat mit Zuchtsorten. Wenn diese Faktoren zu einer Verengung der genetischen Breite innerhalb der einzelnen Arten führen, wird das Potential zur Anpassung an den Standort, an neue Klimabedingungen oder an neue Krankheiten verkleinert. Passiert dies schweizweit, fehlen langfristig auch die benötigten Grundlagen für eine erfolgreiche Futterpflanzenzüchtung.
Die Futterpflanzen der Dauergrünflächen sind jedoch keine eigentlichen Kulturpflanzen (Sorten nach UPOV-Kriterien, Landsorten). Vielmehr handelt es sich um genutzte Wildpflanzen, die sich durch das Zusammenspiel von Standorteigenschaften und Bewirtschaftung entwickelt haben. Sie bilden somit halbwilde Populationen, die als Ökotypen bezeichnet werden. Von diesen soll sowohl ein repräsentativer Teil der genetischen Vielfalt erhalten bleiben, der sich durch Weiterbewirtschaftung laufend an sich verändernde Umweltbedingungen anpasst. Deshalb wird für die Futterpflanzen die In-situ-Erhaltung nach Art. 2 Bst. f3 PGRELV angestrebt, was einen wesentlichen zusätzlichen funktionalen Nutzen im Vergleich zu einer Erhaltung allein in Genbanken (Ex-situ-Erhaltung) bringt. Dabei kommt auch den Landwirten eine langfristige Rolle bei der Erhaltung der genetischen Vielfalt der Futterpflanzen zu, da diese nur unter Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung gefördert werden kann.
13.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Für die Erhaltung und Förderung der genetischen Vielfalt von Futterpflanzen sollen flächenbezogene Beiträge für Dauergrünflächen ausgerichtet werden. Sie sollen für eine begrenzte Anzahl Hektaren geleistet werden. Die Flächen werden vom Bundesamt für Landwirtschaft mit einem wettbewerblichen Verfahren aufgrund von Qualitätskriterien selektioniert. Anschliessend werden die Flächen im Vollzug durch die Kantone administriert und kontrolliert. Das Auswahlverfahren wird in einer Richtlinie präzisiert. Ein Entwurf der Richtlinie (deutsch und französisch) wird ab Ende Februar 2017 auf der Website des BLW aufgeschaltet sein.
1 LwG; SR 910.1
2 Übereinkommen über die Biologische Vielfalt; SR 0.451.43
3 Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV); SR 916.181