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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)

Vom 26. Oktober 2011 (Stand am 1. Juli 2015)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

verordnet:

I

Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 26. Oktober 20111 wird wie folgt geändert:

Art. 23e Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

1 Futtermittelzusatzstoffe, die mit der Änderung vom … aus der Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Anhang 2 gestrichen wurden, dürfen nach dem Inkrafttreten der Änderung noch wie folgt in Verkehr gebracht werden:

a. reine Zusatzstoffe: 12 Monate;

b. Zusatzstoffe in Vormischungen: 18 Monate;

c. Zusatzstoffe in Mischfutter: 24 Monate.

II

Der Anhang 2 wird durch die beigelegte Version ersetzt.

Der Anhang 4.1 wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

1 SR 916.307.1

2017-