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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)
Vom 26. Oktober 2011 (Stand am 1. Juli 2015)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
verordnet:
I
Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 26. Oktober 20111 wird wie folgt geändert:
Art. 23e Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
1 Futtermittelzusatzstoffe, die mit der Änderung vom … aus der Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe nach Anhang 2 gestrichen wurden, dürfen nach dem Inkrafttreten der Änderung noch wie folgt in Verkehr gebracht werden:
a. reine Zusatzstoffe: 12 Monate;
b. Zusatzstoffe in Vormischungen: 18 Monate;
c. Zusatzstoffe in Mischfutter: 24 Monate.
II
Der Anhang 2 wird durch die beigelegte Version ersetzt.
Der Anhang 4.1 wird gemäss Beilage geändert.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
1 SR 916.307.1
2017-