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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
o. Die Tiere erhalten nicht Nutzgeflügel (Anh. 6 Bst. A 60 Pte.
während des ganzen Ta- Ziff. 7.1 Bst. b und Ziff. 7.5)
ges Zugang zum AKB
Ziff. 2.10
2.10 Ressourceneffizienzbeiträge
2.10.1 Die Kürzungen erfolgen mit Abzügen von Pauschalbeträgen oder mit einem Prozentsatz des Ressourceneffizienzbeitrages der betroffenen Fläche.
Werden auf der gleichen Fläche mehrere Mängel festgestellt, werden die Kürzungen nicht kumuliert.
Im ersten Wiederholungsfall wird die Kürzung verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall wird die Kürzung vervierfacht.
2.10.2 Emissionsmindernde Ausbringverfahren
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
a. Bei emissionsmindernden Ausbringverfahren wurden Korrektur der Düngerbilanz und
pro Hektare und Gabe nicht 3 kg verfügbarer Stick- 200 Fr., zusätzlich allfällige Kürstoff in der Suisse-Bilanz angerechnet (Art. 78 Abs. 3) zungen im ÖLN (Nährstoffbilanz überschritten)
b. Pro Fläche wurden mehr als vier Gaben für Beiträge an- Reduktion auf vier Gaben;
gemeldet (Art. 78 Abs. 1) Auszahlung von vier Gaben
c. Die Aufzeichnungen (Datum der Ausbringung und 200 Fr.
gedüngte Fläche) sind nicht vorhanden,
falsch oder unbrauchbar (Art. 78 Abs. 4) Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, werden 120 % der gesamten Beiträge für die emissionsmindernden Ausbringverfahren gekürzt
d. Es wurden Gaben zwischen dem 15.11. und 15.2. für Korrektur auf beitragsberechtigte
Beiträge angemeldet (Art. 78 Abs. 2) Gaben
2.10.3 Schonende Bodenbearbeitung
Mangel beim Kontrollpunkt Kürzung
a. Die Voraussetzungen und Auflagen für die schonende 200 % der entsprechenden Bei-
Bodenbearbeitung sind nicht eingehalten. (Art. 79 träge
und Art. 80)
b. Die Voraussetzungen und Auflagen für den Zusatz- 200 % der entsprechenden Bei-
beitrag für den Verzicht auf Herbizid sind nicht ein- träge
gehalten. (Art. 81)