Vorlage
Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 91Fedlex · Vorlage
Vernehmlassung
5 Verordnung über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung; SR 912.1)
5.1 Ausgangslage
Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten ist beim Vollzug der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung (Verfügungen der topografischen Gemeindekarten der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete) ein höherer Detaillierungsgrad des Kartenmassstabes anzustreben. Die bisher verwendeten Papierkarten (Kartenmassstab ca. 1:25‘000) sind für den Stand der heutigen technischen Möglichkeiten zu ungenau.
Die Kantone und Gemeinden waren bisher nicht explizit verpflichtet, ihre geografischen Informationssysteme und amtlichen öffentlichen Geoportale mit dem Geobasisdatensatz der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete aktuell zu halten.
5.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Um einen höheren Detaillierungsgrad des Kartenmassstabes im Vollzug der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung zu erreichen, werden die bisherigen topografischen Papierkarten (Kartenmassstab ca. 1:25‘000) durch eine digitale Darstellung von topografischen Karten im Geoportal des Bundes map.geo.admin.ch ersetzt.
Zudem sollen alle Stellen (BLW, Kantone, Gemeinden) den rechtlich verbindlichen Bundes-Geobasisdatensatz der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete in ihren geografischen Informationssystemen und amtlichen öffentlichen Geoportalen aktuell halten. Dies ermöglicht u.a. den Bewirtschaftenden das Einsehen der landwirtschaftlichen Zonen- und Gebietsgrenzen in einem deutlich höheren Detaillierungsgrad des Kartenmassstabes als bisher.
5.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 4 Absatz 1
Ersatz eines Ausdrucks: Im ganzen Erlass wird «Bundesamt» durch «BLW» ersetzt. Somit wird in Artikel 4 Absatz 1 «Bundesamt» durch «BLW» ersetzt. Dies ist rein redaktionell und hat keinerlei materielle Auswirkungen.
Artikel 5 Titel
Im Titel wird nebst dem bisherigen Begriff „Darstellung“ auch der Begriff „Anwendung“ der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete aufgeführt, da mit dem georeferenzierten Vollzug der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete das Anwenden des rechtlich verbindlichen Bundes-Geobasisdatensatzes der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete in den kantonalen geografischen Informationssystemen eine wichtige Rolle bekommt.
Absatz 1
Das BLW zeichnet die landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete nicht mehr in Papierform auf, sondern nur noch in digitalen topografischen Karten. Die vom BLW im geografischen Informationssystem festgehaltenen landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete bilden den landwirtschaftlichen Produktionskataster. Auf folgendem Webseitendirektlink kann die Karte der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete im Geoportal des Bundes map.geo.admin.ch aufgerufen werden:
Deutsch: https://s.geo.admin.ch/6ee4f215a7
Französisch: https://s.geo.admin.ch/6edfb76e2c
Italienisch: https://s.geo.admin.ch/6ee4f48361