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Vernehmlassung 2017/92: Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026» · 2 Seiten
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Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 68 Absatz 1 und 167 der Bundesverfassung1,
und auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 21. März 19972 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,
beschliesst:
Art. 1 Verpflichtungskredit für die Sicherheitskosten der Kantone
Für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone (einschliesslich allfälliger Kosten für ausländische Polizeikräfte) für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz wird ein Verpflichtungskredit von 44 Millionen Franken bewilligt (Stand Landesindex der Konsumentenpreise September 2017).
Art. 2 Bedingungen für den Verpflichtungskredit
Der Verpflichtungskredit ist an folgende Bedingungen geknüpft:
a. Das Projekt „Sion 2026“ erhält den Zuschlag für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026.
b. Der Bund beteiligt sich mit 20 Prozent an den Sicherheitskosten der Kantone (inkl. ausländische Polizeikräfte).
c. Die Durchführungskantone stellen die Finanzierung der nicht vom Bund getragenen Kosten sicher.
Art. 3 Auszahlung
Beiträge des Bundes werden gestützt auf die Schlussabrechnung der Durchführungskantone geleistet.
1 SR 101
2 SR 120
3 BBl 2018 …