Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/1: Bundesgesetz über die Zuständigkeiten für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung völkerrechtlicher Verträge · 6 Seiten

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1 Ablauf des Verfahrens

Die Vernehmlassung über den Vorentwurf vom 16. November 2017 zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «16.456 n Kündigung und Änderung von Staatsverträgen.

Verteilung der Zuständigkeiten» wurde am 9. Januar 2018 eröffnet. Die Frist für die Eingabe von Stellungnahmen endete am 16. April 2018. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantonsregierungen, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die gesamtschweizerischen Dachverbände der

Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft.

Die Vorlage sieht vor, dass die Zuständigkeiten der Bundesversammlung für die

Genehmigung des Abschlusses wichtiger Verträge und die diesbezüglichen

Referendumsrechte in analoger Weise auch für wichtige Kündigungen und Änderungen von Verträgen gelten. Es gilt ein Parallelismus der Zuständigkeiten für die nationale und für die internationale Rechtsetzung.

24 Kantonsregierungen, sechs in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, vier Dachverbände und zwei andere Organisationen haben geantwortet. Insgesamt gingen somit

36 Stellungnahmen ein.

2 Grundsätzliche Beurteilung des Handlungsbedarfs und der Vorlage

24 der 36 Vernehmlassungsteilnehmer sind der Auffassung, dass die Frage der

Zuständigkeit für die Kündigung von Staatsverträgen geklärt werden muss. Sie beurteilen den Handlungsbedarf also als gegeben. Diese Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich alle ebenfalls für die gemäss der Vorlage der SPK vorgeschlagene Kompetenzaufteilung aus.

Positiv beurteilt werden der Handlungsbedarf und die Stossrichtung der Vorlage von 15 Kantonsregierungen (BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE), fünf Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SP) sowie von zwei gesamtschweizerischen Verbänden (Schweizerischer Städteverband [SSV], Schweizerischer Gewerbeverband [SGV]) und zwei weiteren Organisationen (Centre Patronal, Schweizerische Gesellschaft für Aussenpolitik [SGA-ASPE)).

Drei Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich gegen die vorgeschlagene Regelung der Zuständigkeiten für die Kündigung von Staatsverträgen aus (GL, TG, SVP).

Neun Vernehmlassungsteilnehmer verzichten entweder auf eine Stellungnahme (OW,

Schweizerischer Gemeindeverband) oder sie nehmen nicht explizit für oder gegen die

vorgeschlagene Regelung Stellung (ZH, LU, FR, VD, VS, GE, economiesuisse).

Die Befürworter der Vorlage begrüssen die vorgeschlagene Kompetenzaufteilung zwischen Bundesversammlung und Bundesrat. Es wird festgehalten, dass die Kündigung eines

Vertrages für die Bürgerinnen und Bürger die gleichen Auswirkungen haben kann wie der Abschluss eines Vertrages. Verschiedene Kantone weisen darauf hin, dass sie in ihrem Recht solche parallelen Kompetenzen für den Abschluss und für die Kündigung von Verträgen kennen. Es wird in Stellungnahmen aber auch festgehalten, dass ein strikter formaler

Parallelismus abzulehnen ist. Diese Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen deshalb, dass gemäss Vorlage inhaltliche Kriterien für die Kompetenzzuweisung auschlaggebend sind.

Verschiedene Teilnehmer halten fest, dass es auf Bundesebene bisher zwar keine Probleme