Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Absatz 2 enthält Vorgaben zum Inhalt des Wirksamkeitsberichts. So stehen die Ziele des Finanzausgleichs nach Artikel 2 FiLaG im Zentrum der Analyse. Hinsichtlich des zeitlichen Horizonts der Untersuchungen steht die laufende Vierjahresperiode, also die Jahre 2016 bis 2019 im Vordergrund. Auf der Basis der Ergebnisse soll der Wirksamkeitsbericht mögliche Massnahmen für die kommende Periode diskutieren. Eine besondere Stellung innerhalb dieses Berichts nimmt die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich ein, deren Wirkungen unabhängig von den Auswirkungen des Finanzausgleichs im engeren Sinn zu beurteilen sind.

Artikel 18 FiLaG wird in den Artikeln 46 bis 49 der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) konkretisiert. Aufgrund der Übergangsbestimmung in Artikel 57 wurde in den ersten beiden Wirksamkeitsberichten auch auf den Übergang vom alten zum neuen Finanzausgleich eingegangen. Dieses Thema ist nun abgeschlossen und wird deshalb im dritten Wirksamkeitsbericht nicht mehr speziell betrachtet.