Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Jede Vertreterin bzw. jeder Vertreter verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme. Bei Stim- mengleichheit hat die bzw. der Vorsitzende den Stichentscheid. Aus der Mitte der Bundesvertreterinnen und -vertreter übernimmt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der EFV die Leitung der Fachgruppe. Das Mandat sowie die Zusammensetzung der paritätischen Fachgruppe sind im Anhang 3 aufgeführt.
1.2.4 Vernehmlassung
Art. 49 FiLaV:
Der Wirksamkeitsbericht wird gleichzeitig mit den Bundesbeschlüssen zum Ressourcen- und Lastenausgleich und zum Härteausgleich den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben.
Artikel 49 FiLaV weist darauf hin, dass der Wirksamkeitsbericht zusammen mit den Bundesbeschlüssen zur Neudotierung der Ausgleichsinstrumente in die Vernehmlassung geschickt wird. Dies ergibt sich aus der Bestimmung der FiLaV, wonach der Wirksamkeitsbericht die Anpassung der Dotationen des Ressourcen- und Lastenausgleichs erörtert (Art. 46 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1).
1.3 Inhalt und Struktur des dritten Wirksamkeitsberichts
Die gesetzlichen Grundlagen geben sehr detaillierte Vorgaben in Bezug auf den Inhalt des Wirksamkeitsberichts. Es erweist sich deshalb als zweckmässig, dessen Aufbau und Struktur auf die Anforderungen der FiLaV auszurichten. Kapitel 2 stellt den Ressourcen- und den Lastenausgleich dar. Es behandelt dabei auch die Thematik der Volatilität der Beiträge im Ressourcenausgleich. Kapitel 3 geht auf die Datengrundlagen und die Frage der Qualitätssicherung ein. Das Kernelement des vorliegenden Berichts bildet Kapitel 4, das die Zielerreichung des Finanzausgleichs zum Thema hat. Kapitel 5 widmet sich der Überprüfung der Bemessungsgrundlagen. Es vergleicht auch verschiedene Vorschläge für Systemanpassungen, welche von den Kantonen bzw. von den eidgenössischen Räten eingebracht wurden. Dieses Kapitel knüpft an die Diskussionen an, die im zweiten Wirksamkeitsbericht geführt wurden. Damals haben die ressourcenstarken Kantone eine Alternative zum bestehenden Mechanismus des Ressourcenausgleichs vorgeschlagen. Zur Frage der Systemanpassungen werden insbesondere die Vorschläge der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) dargestellt und diskutiert. Aufgrund der vorhergehenden Analysen werden in Kapitel 6 Massnahmen zur Anpassung des Finanzausgleichs vorgeschlagen.