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Vernehmlassung 2018/23: Verordnung zur Änderung von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention · 3 Seiten

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Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Zusammenhang

mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention AS 2018

Human- und Tierarzneimittel

2.1 Einfuhr von Arzneimitteln, Transplantatprodukten,

Blut oder Blutprodukten 100.– 2.2 Generelle Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 200.–

Substanzen

2.3 Einmalige Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 100.–

Substanzen

2.4 Ausfuhr und Handel im Ausland von für die Hin- 300.–

richtung von Menschen verwendbare Arzneimittel

V. Gebühren für Zertifikate

Human- und Tierarzneimittel

1. Basiszertifikat für Betriebsbewilligung (nach Betriebs- 200.–

standort), Produkt oder Chargenfreigabe ohne Beilage

t

2. Beilage zu einem Zertifikat (pro Beilage) 100.–

II

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

… Im Namen des Institutsrats

Der Präsident: Stéphane Rossini