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Vernehmlassung 2018/23: Verordnung zur Änderung von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention · 3 Seiten
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Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Zusammenhang
mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention AS 2018
Human- und Tierarzneimittel
2.1 Einfuhr von Arzneimitteln, Transplantatprodukten,
Blut oder Blutprodukten 100.– 2.2 Generelle Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 200.–
Substanzen
2.3 Einmalige Ein- oder Ausfuhr von kontrollierten 100.–
Substanzen
2.4 Ausfuhr und Handel im Ausland von für die Hin- 300.–
richtung von Menschen verwendbare Arzneimittel
V. Gebühren für Zertifikate
Human- und Tierarzneimittel
1. Basiszertifikat für Betriebsbewilligung (nach Betriebs- 200.–
standort), Produkt oder Chargenfreigabe ohne Beilage
t
2. Beilage zu einem Zertifikat (pro Beilage) 100.–
II
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Institutsrats
Der Präsident: Stéphane Rossini