Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 8 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassung GSchV
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die vorgeschlagene Anpassung hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für den Bund. Die Finanzierung der Massnahmen zur Elimination der Spurenstoffe in ARA erfolgt haushaltsneutral und ist durch die bestehende Spezialfinanzierung (Änderung vom 21. März 2014, BBl 2014 2911) abgedeckt. Die Änderung führt zu einer haushälterischen Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel. Massnahmenpflichtig sind neu nur ARA, die zu einer grossen Verbesserung der Wasserqualität in den betroffenen Gewässern führen. Dabei verringert sich im Vergleich zu den aktuellen kantonalen Planungen die Anzahl der massnahmenpflichtigen ARA um über 60 Prozent. Damit wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Massnahmen verbessert.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die vorgeschlagene Anpassung hat keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Kantone. Die Änderung der Gewässerschutzverordnung beschränkt die Massnahmen bei kleinen ARA ab 1000 Eang auf die stark belasteten Gewässer.
5.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die vorgeschlagene Anpassung hat keine relevanten Auswirkungen auf die Wirtschaft.
5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Der Nutzen der Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen für die Gewässer bleibt unverändert, da ARA an stark belasteten Gewässern ausgebaut werden. Hingegen sind die ARA mit einem schlechten Kosten-Nutzen Verhältnis nicht mehr massnahmenpflichtig. Dadurch wird die gesamte Ökobilanz der Massnahmen zur Elimination der Spurenstoffe verbessert.
8/8 054.11-00025/00005/00002/R052-1089