Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/32: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 · 5 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Programmvereinbarungen 2020-2024
1. Ausgangslage
Seit dem Jahr 2008 vollzieht der Bund die Subventionspolitik im Umweltbereich mit Hilfe von Programmvereinbarungen. Der Bund und die Kantone legen in den Programmvereinbarungen gemeinsam fest, welche Umweltziele zu erreichen sind, und welche Subventionen der Bund dafür zur Verfügung stellt. Während der Bund die strategische Führung ausübt und die Aufgabenerfüllung durch Zielvorgaben steuert, bestimmen die Kantone, wie sie die vereinbarten Ziele konkret erreichen wollen. Für die laufende Programmperiode (2016 – 2019) haben der Bund und die Kantone insgesamt 250 Programmvereinbarungen in der Höhe von total 977 Millionen Franken abgeschlossen.
Programmvereinbarungen werden in aller Regel für jeweils vier Jahre abgeschlossen. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 5 der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 2006 (FHV; SR 611.01) wird für die Verpflichtungskredite für die Programmvereinbarungen ab 2024 eine separate Botschaft erstellt werden müssen. Diese Botschaft muss dem Parlament sechs Monate nach der Botschaft über die Legislaturplanung unterbreitet werden. Bisher wurden die Verpflichtungskredite stets einige Monate vor der Verabschiedung der Botschaft über die Legislaturplanung beantragt. Eine zeitliche Abstimmung zwischen den beiden Botschaften kann am einfachsten mit einer einmaligen fünfjähren Dauer der Programmperiode (2020- 2024) sichergestellt werden. Um die rechtlichen Vorgaben der Finanzhaushaltverordnung einzuhalten, wird die anstehende neue Programmperiode deshalb über fünf Jahre vereinbart (2020-2024).
Die rechtlichen Grundlagen, welche diese Programmvereinbarungen umsetzen, bedürfen für die nächste, vierte Programmperiode (2020 – 2024) kaum Anpassungen. Einzig in den Bereichen Wasser und Wald sind minime Änderungen innerhalb der Übergangsbestimmungen erforderlich.
3/5 12-06.4-48290/00006/00002/00022/Q283-0710