Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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A8-13 Neuenburg

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Die H20 zwischen Neuchâtel, Le Locle und Col des Roches wird zwar erst ab dem 1. Januar 2020 ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Im Rahmen der NAF-Botschaft haben die eidgenössischen Räte die Zweckmässigkeit und die Notwendigkeit der Umfahrungen Le Locle und La Chaux-de-Fonds jedoch bereits bestätigt, resp. die vorliegende Baubewilligung als gültig erklärt. Deshalb sind die beiden Vorhaben Bestandteil des STEP Nationalstrassen.

Basierend auf diesem Entscheid der eidgenössischen Räte aber auch aufgrund der ermöglichten Entlastung der stark belasteten Ortsdurchfahrten Le Locle und La Chaux-de-Fonds sowie der damit einhergehenden verminderten Beeinträchtigung der Bevölkerung hat der Bundesrat die Projekte dem prioritären Realisierungshorizont 2030 zugewiesen. Eine gleichzeitige Freigabe beider Projekte ist derzeit trotz der erlangten Baureife jedoch nicht möglich. Die drei im STEP Nationalstrassen aufgeführten NEB-Projekte müssen wegen der gekürzten finanziellen Mittel gestaffelt umgesetzt werden. Der Bundesrat erachtet den Problemdruck in Le Locle am höchsten. Er teilt die Umfahrung Le Locle daher dem Ausbauschritt 2019 zu und beantragt deren definitive Freigabe.