Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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Die Agglomeration Zug setzt auf die Weiterentwicklung eines kompakten Agglomerationskerns. Mit gezielten Infrastrukturmassnahmen, der Teilergänzung der Stadtbahn und der Eigentrassierung von Buslinien soll der ÖV gestärkt werden. Die Agglomeration profitiert zudem von der realisierten Erweiterung der Nationalstrasse zwischen Blegi und Rütihof, die auf dem nachgeordneten Strassennetz Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs ermöglichen.

Aus Sicht der übergeordneten Bahninfrastruktur sind insbesondere die im Ausbauschritt 2030/35 vorgesehenen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Zimmerberg-Basistunnel zu erwähnen.

Die Wechselwirkungsanalyse zwischen Schiene und Strasse zeigt gewisse Abhängigkeiten zwischen den Strassen- und den Schienenprojekten. Insgesamt ist durch die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen mit einer geringfügigen Veränderung der Verkehrsmittelwahl zu rechnen, die sich auch auf die Nationalstrassen N2 und N4 auswirken dürfte.

Massnahmen des STEP Nationalstrassen

Mit der Realisierung des 6-Spur-Ausbaus zwischen Blegi und Rütihof ist ein erster Schritt zur langfristigen Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Nationalstrassen bereits erfüllt.

Der Bundesrat schlägt vor, in einem nächsten Schritt den Bypass Luzern inkl. der Ergänzung Süd zwischen Kriens und Hergiswil zu realisieren und hat das Projekt entsprechend dem Realisierungshorizont 2030 zugewiesen. Mit diesem Projekt kann auch dank geeigneter flankierender Massnahmen ein Engpass innerhalb einer Kernagglomeration beseitigt und die raumplanerisch erwünschte Verdichtung nach innen ermöglicht werden. Unterstützend hinzu kommt, dass die N2 im Raum Luzern einerseits Bestandteil der zentralen Nord–Süd-Verbindung ist und andererseits auch zur Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit erweitert werden muss. Da mit der Genehmigung des generellen Projekts die notwendige planerische Verbindlichkeit gewährleistet ist, teilt der Bundesrat das Vorhaben dem Ausbauschritt 2019 zu und beantragt dessen definitive Freigabe.

Die Erweiterung der Nationalstrasse zwischen Rotsee und Buchrain (Ausbau Nord) steht in direkter Abhängigkeit zum Bypass Luzern (und umgekehrt). Daher hat das ASTRA das generelle Projekt für dieses Vorhaben gleichzeitig mit demjenigen des Bypass Luzern dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat bestätigt diese Abhängigkeiten und schlägt es ebenfalls zur Freigabe vor.

Auf dem Abschnitt Buchrain – Rütihof ist ebenfalls eine Erweiterung notwendig. Diese ist jedoch aus Gesamtsicht weniger dringend als andere Projekte und daher dem Realisierungshorizont 2040 zugewiesen.

Die Erweiterung des Abschnitts Sarnen Nord – Alpnach – Lopper ist aufgrund des geringeren Handlungsdrucks für einen Zeithorizont nach 2040 vorgesehen.