Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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Nicht-monetarisierbare Auswirkungen: insgesamt positiv

Die Gesellschaft profitiert von der Entlastung der Siedlungsgebiete, vor allem in Luzern und Le Locle. Gleichzeitig begünstigen die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten auf den Nationalstrassen und der dadurch mögliche Abbau von Staus die angestrebte intensivere Nutzung der zentral gelegenen Entwicklungsgebiete oder sie sind gar Voraussetzung dafür.

Die Wirtschaft profitiert von der höheren Zuverlässigkeit des Nationalstrassennetzes und von der damit verbundenen Verbesserung des Angebots für den MIV. Im Weiteren führt der Ausbauschritt 2019 zu einer Entlastung der innerstädtischen Strassen in den Umgebungen Lausanne/Crissier, Luzern und Le Locle vom MIV und schafft damit die Voraussetzung für den weiteren Ausbau des strassengebundenen ÖV sowie für die bessere Erreichbarkeit der innerstädtischen Einrichtungen.

Ökologisch haben die Erweiterungen der Nationalstrassen praktisch keine Auswirkungen auf lärmbelastete Flächen in Schutz- und Erholungszonen sowie auf die Landschafts- und Ortsbilder. Auch führen sie zu keiner weiteren Zerschneidung von Lebensräumen.