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Vernehmlassung 2018/7: Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament · 4 Seiten

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4Die Modalitäten zur Ausstellung der Dauer- und Tagesausweise werden in einer Verordnung der Bundesversammlung geregelt.

Minderheit

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… tätig sind oder dieses regelmässig aufsuchen.

3

.. für einzelne Tage aufsuchen.

Art. 69b Ausweise für von Ratsmitgliedern gemeldete Personen

1Jedes Ratsmitglied kann zwei Dauerausweise ausstellen lassen für Familienmitglieder, persönliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter. Nur einer dieser Ausweise darf an eine Person abgebeben werden, die als Interessenvertreterin oder als Interessenvertreter tätig ist.

2Das Ratsmitglied gibt für jede Person nach Absatz 1 den Namen an und vermerkt, ob es sich um ein Familienmitglied, um eine persönliche Mitarbeiterin oder einen persönlichen Mitarbeiter oder um eine Interessenvertreterin oder einen Interessenvertreter handelt.

3Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter geben ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber an. Sind sie in einer auf Interessenvertretung spezialisierten Unternehmung tätig, haben sie zusätzlich die Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie die einzelnen Aufträge anzugeben, für welche sie im Parlamentsgebäude tätig sind.

4Die Angaben nach den Absätzen 2 und 3 sind in einem öffentlichen Register verzeichnet.

5Die Ratsmitglieder können im Parlamentsgebäude Besucherinnen und Besucher empfangen. Diese erhalten einen Tagesausweis. Das Ratsmitglied muss sie während der Dauer ihres Aufenthalts im Parlamentsgebäude begleiten.

Minderheit

1Jedes Ratsmitglied kann zwei Dauerausweise ausstellen lassen für Familienmitglieder, persönliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder Interessenvertreterinnen oder Interessenvertreter. Nur einer dieser Ausweise kann an eine Person abgegeben werden, welche direkt die Interessen eines Verbandes, eines Unternehmens, einer öffentlichen Verwaltung oder einer ähnlichen Organisation vertritt. Ausgenommen sind Mitarbeitende von auf Interessenvertretung spezialisierten Unternehmungen.

1bisDie Verwaltungsdelegation kann Dauerausweise für Vertreterinnen und Vertreter bestimmter Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ausstellen. Die