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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Vernehmlassung
5 Landwirtschaftliche Begriffsverordnung (LBV)
5.1 Ausgangslage
In der LBV sind Begriffe einheitlich definiert, die in unterschiedlichen Bereichen im Vollzug der Landwirtschaftsgesetzgebung verwendet werden. Die Definitionen Milchverwerter und vermarktete Milch werden nur im Vollzug der Milchpreisstützungsverordnung verwendet. Die Direktvermarktung wird in den spezifischen Verordnungen unterschiedlich behandelt.
Der Bundesrat beantragte am 16. August 2017 die Annahme des Postulats Dettling (17.3603) vom 16. Juni 2017. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, die Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft aufzuzeigen, die eine Erhöhung des GVE-Faktors um je 0,10 bei den Rindern im Alter von 365-730 Tagen sowie von über 730 Tage verursacht. Der Bundesrat beauftragte das BLW, diese Fragestellung zu bearbeiten und die Ergebnisse in einer Vernehmlassungsunterlage darzustellen. Die Annahme des Postulats bedeutet nicht zwangsläufig, dass die GVE-Faktoren erhöht werden, sondern nur, dass die Auswirkungen aufgezeigt werden. Die möglichen Auswirkungen sind unter Ziffer 5.4.4 dargestellt.
5.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Definitionen Milchverwerter, Direktvermarkter und vermarktete Milch werden in der LBV gestrichen.
5.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 4, 5 und 28
Die Definitionen Milchverwerter, Direktvermarkter und vermarktete Milch werden im Vollzug des Landwirtschaftsgesetzes nur im Zusammenhang mit der Milchpreisstützungsverordnung verwendet. Direkt vermarktete Produkte werden in verschiedenen Verordnungen unterschiedlich gehandhabt.
Deshalb werden die Begriffe in der LBV gestrichen und soweit für den Vollzug erforderlich, in der Milchpreisstützungsverordnung spezifisch geregelt.
5.4 Auswirkungen
5.4.1 Bund
Keine Auswirkungen
5.4.2 Kantone
Keine Auswirkungen
5.4.3 Volkswirtschaft
Keine Auswirkungen
5.4.4 Postulat Dettling: Überprüfung der Auswirkungen einer Erhöhung des GVE-Faktors bei den Rindern
Die Auswirkungen einer Erhöhung des GVE-Faktors bei dem über 1-jährigen Jungvieh wurden auf der Basis der Daten des Agrarinformationssystems AGIS des Bundesamtes für Landwirtschaft und den Erfahrungen aus dem Vollzug der Investitionshilfen in der Landwirtschaft ermittelt. Von den insgesamt rund 45‘600 Ganzjahresbetrieben mit Direktzahlungen halten 34‘400 Betriebe über ein Jahr altes Jungvieh. Die Änderung des GVE-Faktors hätte bei rund 30‘200 dieser Betriebe höhere Beträge bei