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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: 8461.5010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8461.5020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8461.5030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8461.9000 andere

streichen: 8461.9040 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8461.9050 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8461.9060 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8462 Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, andere als die hiervor genannten

neue Num. 8462.1000 Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen (einschliesslich Pressen),

Schmiedehämmer

streichen: 8462.1010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8462.1020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8462.1030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

Biegemaschinen, Abkantmaschinen und Richtmaschinen (einschliesslich Pressen) neue Num. 8462.2100 numerisch gesteuert

streichen: 8462.2110 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8462.2120 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8462.2130 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8462.2900 andere

streichen: 8462.2910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8462.2920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8462.2930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg