Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/93: Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen · 5 Seiten
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fakultative Referendum zur Folge. So werden im FHA mit der Türkei beispielsweise erstmals Bestimmungen zu Gesundheits- sowie Transportdienstleistungen geregelt was zur Folge hat, dass eine Unterstellung unter das fakultative Referendum notwendig ist.
Konkret wäre die Kompetenzdelegation auf mögliche zukünftige Abkommen mit Ländern wie Vietnam, Pakistan, Moldova und Kosovo anwendbar, da diese Abkommen voraussichtlich keine weitergehenden Bestimmungen enthalten würden als bisherige. Auf Abkommen mit potenten Agrarexporteuren wäre die Kompetenzdelegation hingegen wahrscheinlich nicht anwendbar, denn für einen erfolgreichen Abschluss wären wohl weitergehende Bestimmungen bezüglich Marktzugang im Landwirtschaftsbereich nötig.
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Die generelle Unterstellung von FHA unter das fakultative Referendum hätte Folgen für die Schweizer Freihandelspolitik, da sich der bereits sehr lange Ratifikationsprozess in der Schweiz (insbesondere im Vergleich zu den anderen EFTA Staaten, mit welchen die Schweiz die meisten FHA aushandelt) auch für Abkommen, welche keine Neuerungen beinhalten, um mindestens 100 Tage verlängert. Müsste zusätzlich noch eine Vernehmlassung durchgeführt werden (Art. 3 Abs. 1 Bst. c VIG19), würde sich das Inkrafttreten dieser für die Schweizer Wirtschaft wichtigen Rechtsgrundlagen sogar noch weiter verzögern.
Eine generelle Unterstellung von FHA unter das fakultative Referendum würde zudem das Aushandeln von FHA erschweren, denn die Möglichkeit eines Referendums könnte die Handlungsfähigkeit der Schweiz in den Augen von Verhandlungspartnern verringern. Zusammen mit der Unsicherheit, ob bzw. wann ein Verhandlungsresultat umgesetzt werden kann, schmälert dies die Attraktivität der Schweiz als Freihandelspartner, was sich wiederum negativ auf den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirken kann.
Bis anhin ist es der Schweiz auch dank ihrer agilen Handelspolitik gelungen, laufend neue Freihandelsabkommen mit wichtigen Partnern abzuschliessen und so den Wirtschaftsstandort zu fördern. Gerade in handelspolitisch unsicheren Zeiten ist für die exportabhängige Schweiz Agilität beim Aushandeln neuer Freihandelsabkommen enorm wichtig. Eine generelle Unterstellung unter das fakultative Referendum würde diese beeinträchtigen. Dies gilt nicht nur für die Verhandlung neuer FHA, sondern auch für die Reform und Modernisierung von bestehenden FHA.
In einem Umfeld des stetigen technologischen Fortschritts und angesichts der aktiven Handelspolitik von Hauptkonkurrenten wie der EU ist es nötig, dass die Schweiz in der Lage ist, ihre FHA so einfach wie möglich auszuhandeln und anzupassen. Nur so können Diskriminierungen verhindert und sichergestellt werden, dass FHA relevant und für die wirtschaftlichen Akteure brauchbar bleiben. Die Kompetenzdelegation ist daher nötig, um die bewährte und erfolgreiche Schweizer Freihandelspolitik nicht zu gefährden.
2 Auswirkungen
2.1 Auswirkungen auf den Bund
Ohne den Erlass der Kompetenzdelegation würde das Aushandeln von Freihandelsabkommen wie unter Punkt 1.3 dargelegt erschwert. Dies könnte sich negativ auf die Schweizer Volkswirtschaft und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz auswirken.
2.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Der Erlass der Kompetenzdelegation wird keine zusätzlichen Ausgaben zur Folge haben.
2.1.2 Personelle Auswirkungen
Der Erlass der Kompetenzdelegation wird keine personellen Auswirkungen haben.
2.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Der Erlass der Kompetenzdelegation bedeutet für die Schweiz, dass der bestehende Status Quo, dass Standard-FHA nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen, beibehalten werden kann. Die Beibehaltung dieser Praxis bedeutet, dass die Schweiz weiterhin als zuverlässige Verhandlungspartnerin wahrgenommen wird und dass abgeschlossene Standard-FHA wie bis anhin bereits nach gut einem Jahr den internen Genehmigungsprozess durchlaufen haben und in Kraft treten können. Durch FHA wird der Marktzugang für Waren, Dienstleistungen und Investitionen im Partnerland verbessert sowie die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und allgemein für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch erhöht. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und erhöht dessen Fähigkeit, Wertschöpfung zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten.
3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
3.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201620 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201621 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Der Bundesratsbeschluss, auf den sich diese Vorlage stützt, wurde erst am 22. Juni 2016 gefällt.
19 SR 172.061
20 BBl 2016 1105
21 BBl 2016 5183