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Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 6 Seiten
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Hinweise:
– Die Angabe eines Strichs in der Tabelle bedeutet, dass weder nach Anhang 3 noch nach
Anhang 1 eine Begrenzung vorgeschrieben ist.
1Bei ortsfest gesetzten Grundöfen nach der SN EN 15544 (Ortsfest gesetzte Kachelgrund-
öfen/Putzgrundöfen – Auslegung)6 gelten ungeachtet ihrer Feuerungswärmeleistung die Emissionsbegrenzungen für Feststoffe und CO bis 70 kW.
2Siehe Stickoxid-Grenzwert Anhang 1 Ziffer 6.
3Diese Emissionsbegrenzung ist nur für Feuerungsanlagen mit Entstickungseinrichtung von
Bedeutung.
6Diese Norm kann kostenlos eingesehen und gegen Bezahlung bezogen werden bei der
Schweizerischen Normen-Vereinigung, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, www.snv.ch.