Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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weitestgehend geschützt sind und trotzdem für Unterhalts- und Interventionsarbeiten gut zugänglich sind. Bei den Hochspannungsleitungen sind weitere Vorteile gegenüber der oberirdischen Führung bezüglich landschaftlicher Beeinträchtigung und Emissionen zu verzeichnen. CST hat mit der Netzgesellschaft Swissgrid AG die Nebennutzung im Allgemeinen und spezifisch für die erste Teilstrecke geprüft. Seitens Swissgrid AG wurde Interesse an gewissen Teilstrecken bei einem Nord-Süd-Ausbau von CST bekundet.

6.6 Andere Auswirkungen

Auswirkungen auf Besitzerinnen und Besitzer von Erdsonden

Das Unternehmen CST wird Gebiete, welche vermehrt Erdsonden aufweisen, nach Möglichkeit vermeiden. Falls dies aber aufgrund der Linienführung von der unterirdischen Gütertransportanlage nicht machbar sein sollte, wird CST die betroffenen Besitzerinnen und Besitzer der Erdsonden nach den gesetzlichen Vorgaben entschädigen.

Archäologische Fundstätten und Denkmalpflege

Für die zu errichtenden Infrastrukturen und Bauten ist generell eine Abstimmung mit den Schutzzielen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), insbesondere des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (ISOS), vorzunehmen. Die zu erstellenden Infrastrukturen und Hochbauten haben sowohl den Interessen von Natur- und Heimatschutz sowie baukulturellen Aspekten Rechnung zu tragen.

Das Unternehmen CST hat archäologische Fundstätten in der Umgebung allfälliger Anlagen in Wangen bei Olten und in der Stadt Zürich dokumentiert. In der weiteren Planung sieht CST vor, zusammen mit der Kantonsarchäologie Lösungen zum Schutz von archäologischen Funden zu erarbeiten.

Zudem könnten bestehende Gebäude bei den oberirdischen Anlagen als schützenswerte Objekte und Implantationsperimeter der oberirdischen Anlagen Teil eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung (ISOS) sein. CST wird in der weiteren Planung die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der historischen Objekte und Ortsbilder mit der Denkmalpflege absprechen.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Der Bund ist gemäss Artikel 81 BV befugt, im Interesse des ganzen oder eines grossen Teils des Landes, öffentliche Werke zu errichten und zu betreiben oder ihre Errichtung zu unterstützen. Mit dieser Vorlage unterstützt der Bund die Errichtung eines unterirdischen Gütertransportsystems dadurch, dass er die Realisierung durch ein Bundesgesetz und ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren erleichtert. Dies weil ein öffentliches Interesse der Schweiz an der Ermöglichung einer solchen Anlage durchaus besteht, sofern sie mit privaten Mitteln realisiert werden kann.