Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten
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6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
6.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Der Bund schliesst eine finanzielle Beteiligung an CST aus, wie unter Ziffer 4.1.1 dargelegt. Der durch das Projekt ausgelöste Rückgang der Anzahl Güterverkehrsfahrzeuge auf der Strasse und die damit einhergehenden Auswirkungen (einerseits weniger Unterhaltsaufwand, andererseits tiefere Erträge aus Verkehrsabgaben) dürften gering sein (geringer Verkehrsverlagerungseffekt von CST). Das Projekt CST hat auf den Bund daher keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Um die Koordination zwischen CST, Kantonen und Bund sicherstellen zu können, wird der Sachplan Verkehr mit einem neuen Teil «Sachplan unterirdischer Gütertransport» ergänzt. Da sich dieser neue Sachplan an bereits bestehende Sachpläne anlehnen wird, können Synergien genutzt werden. Trotzdem werden im Rahmen des Sachplanverfahrens einige Koordinationssitzungen wie auch Bereinigungen durchzuführen sein, die aufgrund dieses neuen und innovativen Projekts mehr Zeit beanspruchen werden, als das Standardverfahren vorsieht. Hinzu kommt, dass CST aufgrund des PGV, das vom BAV durchgeführt werden muss, weitere personelle Ressourcen beanspruchen wird. Das BAV wird versuchen, diesen zusätzlichen Aufwand durch Optimierungen der bestehenden Prozesse und durch bestehende Ressourcen weitestmöglich aufzufangen. Trotzdem wird davon ausgegangen, dass dem Bund für die Begleitung des Projekts CST ein personeller Mehraufwand von einer Vollzeitstelle entsteht.
6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
CST wird die Verkehrsströme beeinflussen
In den Kantonen und Gemeinden muss mit neuen Verkehrsströmen gerechnet werden, die sich auf die Hubs ausrichten. Von den betroffenen Kantonen begleitete Abklärungen von CST zur ersten Teilstrecke haben ergeben, dass sich kein signifikanter Mehrverkehr durch CST ergibt bzw. dass der Mehrverkehr beherrschbar und die Befürchtung unbegründet ist, es könnten unhaltbare Mehrbelastungen entstehen. Der Mehrverkehr ist vergleichbar mit jenem aufgrund eines neu angesiedelten Betriebs. Eine an einem Beispiel-Hub durchgeführte Studie29 hat gezeigt, dass die Auswirkungen je nach Standort des Hubs und Ausbau der Anlagen unterschiedlich sind. Für das Jahr 2030 wurde ermittelt, dass mit einer leichten Abnahme des Schwerverkehrs auf den Zubringerstrassen in der Region, aber mit einer Zunahme auf den unmittelbaren Zufahrtsstrassen zum Hub gerechnet werden muss (Sogwirkung des Hubs). Die Studie hat aber auch aufgezeigt, dass von einer Glättung des
29 Kurzanalyse: Cargo sous terrain, Beispielhub, Auswirkungen auf das lokale und regionale Strassennetz, BSB + Partner, 2017 - nicht öffentlich zugänglich, im Besitz von CST.