Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Auftrag
Der Bundesrat beauftragte das UVEK am 3. April 2019, eine Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport durchzuführen. Auslöser dafür war ein Konzept des Fördervereins CST (Cargo sous terrain), verbunden mit der Bitte an den Bundesrat, ein neuartiges, privates unterirdisches Transportsystem für Güter mit einem einheitlichen Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene zu unterstützen.
1.2 Durchführung der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 3. April bis am 10. Juli 2019. Eingeladen waren insgesamt 160 Adressaten, nämlich: die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und Wirtschaft sowie zahlreiche Organisationen, primär aus der Transport- und Logistikbranche, dem Bausektor und den Umweltverbänden, zudem auch die Konferenz der Kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren BPUK (vgl. Anhang Ziffer 4.1). Zahlreiche weitere Interessierte (97) haben die Gelegenheit benutzt, Stellung zu beziehen. Gesamthaft sind 172 Rückmeldungen eingegangen, 167 davon haben Stellung bezogen.
Adressaten Stellungnahmen
Kantone und KdK 27 Eingegangen: 25 (ohne VS und KdK)
Stellung bezogen: 23 (ohne UR und OW)
Politische Parteien (Bundesversammlung) 13 Eingegangen: 7
Stellung bezogen: 7 (SP, FDP, CVP, SVP, Grüne, GLP, BDP)
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein- 11 Eingegangen: 7
den, Städte und Berggebiete und Gesamtschweizeri- Stellung bezogen: 6 (Gemeindeverband, Städteverband, Economiesuisse,
sche Dachverbände der Wirtschaft SGV, SGB, Travail Suisse)
Organisationen / Unternehmen inkl. BPUK und VöV 109 Eingegangene: 36 (Hinweis: ohne SBB Cargo)
Stellung bezogen: 34 (ohne SBB, SKS)
Weitere - Eingegangen: 97
Stellung bezogen: 97
Total 160 Eingegangen: 172