Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
2 Generelle Haltung
Eine klare Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst die Vorlage des Bundesrats gemäss Vernehmlassung. Das Konzept wird als innovativ und als Chance
empfunden, kommende Herausforderungen beim wachsenden Güterverkehr zu bewältigen. Das Konzept wird zugleich als subsidiäres System neben dem heutigen Schienen- und Strassengüterverkehr verstanden. Damit spricht sich auch eine klare Mehrheit dafür aus, die Arbeiten an der Planung und Verfeine-
rung des Konzepts und am Bundesgesetz über den unterirdischen Güterverkehr (UGüTG) fortzuführen. Des weiteren findet der Grundsatz, dass der Bund keine Mitfinanzierung dieses privaten Projekts vorsieht, breite Zustimmung.
Eine kleine Minderheit der Eingaben lehnt ein neues System für den unterirdischen Gütertransport und ein neues Bundesgesetz dafür ab, da der
Glaube an eine Notwendigkeit, Finanzier- und Realisierbarkeit des Systems fehlt. Gemäss dieser Position sind vorderhand primär die laufenden Ausbauten des
heutigen Schienen- und Strassennetzes fortzusetzen. Die Systeme und Angebote sind z.B. durch neue Technologien zu optimieren, um die Kapazitäten
besser auszunützen und den wachsenden Verkehr bewältigen zu können.
Unter der grossen Mehrheit, welche das Konzept CST und das Bundesgesetz für den unterirdischen Gütertransport im Grundsatz begrüsst, bestehen in verschiedenen Fragen noch Unklarheiten, kontroverse Auffassungen und Interpretationsspielräume. Deshalb werden noch Präzisierungen und Anpassungen im Gesetz oder dem Konzept von CST gefordert. Bei den Anpassungsvorschlägen bestehen je nach Position daher auch sich widersprechende For-
derungen.
Nicht einheitlich ist die Einschätzung, ob und wie weit Bund und Kantone für eine private Infrastruktur wie Cargo sous terrain Vorgaben verkehrlicher und ökologischer Art machen sollen und dürfen:
Breite Kreise der Wirtschaft, Transport- und Logistikbranche (und CST selbst) weisen darauf hin, dass Cargo sous terrain im Wettbewerb mit den Verkehrsträgern Schiene und vor allem Strasse steht und allzu weitreichende Vorgaben tendenziell die Kosten erhöhen und damit die Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit des Projekts in Frage stellen. Diese Kreise plädieren deshalb für möglichst schlanke Verfahren und Zurückhaltung bei kostentreibenden Vorgaben.
Auf der anderen Seite wird die durch CST in Aussicht gestellte positive ökologische Wirkung als zu wenig verbindlich empfunden; deshalb werden von den Kantonen, aber ebenso von ökologischen Kreisen zusätzliche verbindliche Vorgaben für das gesamte System (z.B. Einsatz von erneuerbaren Energien) sowie für die Feinverteilung bzw. das City-Konzept verlangt (Verlagerung und Bündelung des Verkehrs, Reduktion Lärm und Energieverbrauch).
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Konzept für die Planung und Bewilligung mit Sachplan (Bund), Richtplänen (Kantone) und einer Plangenehmigung des Bundes (PGV) findet im Grundsatz Zustimmung. Im Einzelnen zeigt sich aber noch Präzisierungsbedarf und vereinzelte kontroverse Auffassungen:
Ein breiter Konsens besteht darin, dass die Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen auf Stufe Gesetz klar sein muss und noch präzisiert werden soll. Eine strikte Stufengerechtigkeit soll eingehalten, Redundanzen im Sach- und Richtplanverfahren sollen vermieden werden und diese Verfahren