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Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 7 Seiten
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Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien AS 2018
Anhang 1.5 (Art. 16, 17, 21, 22 und 23)
Biomasseanlagen im Einspeisevergütungssystem Ziff. 5 Vergütungssatzberechnung bei nachträglicher Erweiterung oder Erneuerung
Der Vergütungssatz für Anlagen, die nachträglich erweitert oder erneuert werden, berechnet sich nach der folgenden Formel:
(P0/P1) * V1 + (1-P0/P1) * (N0/N1) * V1
wobei: P0: Anlagenleistung vor der ersten ab 2018 vorgenommenen Erweiterung
oder Erneuerung;
P1: Anlagenleistung nach der Erweiterung oder Erneuerung;
N0: durchschnittliche Nettoproduktion der letzten 2 Kalenderjahre vor der ersten ab 2018 vorgenommenen Erweiterung oder Erneuerung;
N1: Nettoproduktion nach der Erweiterung;
V1: aufgrund der gesamten erzielten Nettoproduktion nach der Erweiterung oder Erneuerung nach den Ziffern 3 beziehungsweise 4 errechneter Vergütungssatz.