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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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Übersicht
In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021–2024:
Die kulturpolitische Stossrichtung folgt der Kulturbotschaft 2016–2020. Die drei bestehenden strategischen Handlungsachsen «Kulturel-
le Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» sollen beibehalten werden. Die in der aktuellen Förderperiode eingeführten Massnahmen werden fortgesetzt und punktuell weiterentwickelt. Die Kulturbotschaft 2021–2024 steht somit im Zeichen der Kontiuität. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2021–2024 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 942,8 Millionen Franken. Dies entspricht rund 0,3 Prozent der Bundesausgaben.
Ausgangslage
Das Kulturförderungsgesetz sieht eine mehrjährige Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft) vor. Die erste Kulturbotschaft betraf die Förderperiode 2012–2015. Gegenstand der zweiten Kulturbotschaft war die Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2016–2020. Im Unterschied zur ersten Kulturbotschaft 2012–2015 wurde die Geltungsdauer einmalig auf fünf Jahre erweitert. Durch die Verlängerung wurde sichergestellt, dass die vorliegende Botschaft zur Förderperiode 2021–2024 auf die Legislaturperioden abgestimmt ist. Die Kulturbotschaft umfasst die Transferausgaben des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie die Budgets von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM).
Inhalt der Vorlage
In der Kulturbotschaft 2016–2020 definierte der Bundesrat erstmals drei zentrale Handlungsachsen für die zukünftige Kulturpolitik des Bundes: «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation». Die Bestimmung dieser drei Handlungsachsen war das Ergebnis einer Umfeldanalyse, in deren Rahmen der Bundesrat fünf Megatrends identifizierte, welche den gesellschaftlichen Veränderungsprozess massgeblich beeinflussen: «Globalisierung», «Digitalisierung», «demographischer Wandel», «Urbanisierung» und «Individualisierung». Diese fünf Megatrends haben sich in den letzten Jahren im Grundsatz bestätigt. Da sich die Megatrends und die damit verbundenen Herausforderungen in den letzten Jahren jedoch nicht grundsätzlich geändert haben, werden die drei bisherigen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes beibehalten. Die kulturpolitische Stossrichtung der vorliegenden Kulturbotschaft basiert somit weitgehend auf inhaltlicher Kontinuität. Die in der Förderperiode 2016–2020 eingeführten Massnahmen sollen fortgesetzt werden.
Die weitgehende inhaltliche Kontinuität ist mit einer punktuellen Weiterentwicklung bisheriger Massnahmen verbunden (vgl. Ziff. 1.4.2). So will der Bundesrat beispielsweise in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Musikorganisationen (insbesondere Musikschulen und Musikhochschulen) ab 2021 eine musikalische Talentförderung einführen, um den Verfassungsartikel zur musikalischen Bildung (Art. 67a BV) auf Bundesebene vollumfänglich umzusetzen. Im Weiteren ist geplant, die schulischen Austauschaktivitäten zwischen den verschiedenen Sprachregionen zu verstärken. Zudem will der Bundesrat durch geeignete Massnahmen im Bereich Baukultur zu einer höheren Qualität der gebauten Umwelt beitragen. Im Bereich der Handlungsachse «Kreation und Innovation» soll insbesondere das in der Förderperiode 2016–2020 erfolgreich aufgebaute Programm «Kultur & Wirtschaft» mit den Förderschwerpunkten Design und Interaktive Medien (Games) weiterentwickelt werden. Schliesslich will der Bundesrat das SNM in die Lage versetzen, seinen durch einen Neubau vergrösserten Betrieb durch hinreichende Finanzmittel erfolgreich zu betreiben.
Die gesamten mit der Kulturbotschaft beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite belaufen sich auf 942,8 Millionen Franken. Dies entspricht im Vergleich zum Finanzplan 2020 einem Wachstum von durchschnittlich 2,9 Prozent pro Jahr (inklusive Teuerung von angenommen 1 Prozent). Das reale Wachstum von im Durchschnitt jährlich 1,9 Prozent führt im Vergleich zum Finanzplan 2020 zu einer Mittelaufstockung von insgesamt 35,4 Millionen Franken für die gesamte Förderperiode 2021–2024. Die beantragten Finanzmittel entsprechen auf Jahresbasis rund 0,3 Prozent der Bundesausgaben.