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Vernehmlassung 2019/47: Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) · 40 Seiten
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14 Empfehlungen der Paritätischen Arbeitsgruppe
14.1 Entscheid LKCH (Grundsatzentscheid) Die paritätische Arbeitsgruppe (PAG LKCH) hat ihre Arbeit im August 2017 aufgenommen. Seither hat sie acht Mal im Rahmen von Sitzungen und Workshops getagt. Sinn und Zweck sowie die mögliche Ausgestaltung eines LKCH wurden sachlich, intensiv und teilweise kontrovers diskutiert. Zwischenergebnisse wurden von den Mitgliedern mit ihren Verbänden besprochen und Rückmeldungen eingebracht. Zudem organisierte und moderierte die PAG LKCH im November 2017 einen öffentlichen Workshop zum Thema Leitungskataster mit über 100 Teilnehmenden aus Verbänden, Privatwirtschaft und Verwaltung.
Im Juni 2018 hat die PAG LKCH – nach langer und intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik – einstimmig den Grundsatzentscheid getroffen, dass der Status Quo keine Option ist und es einen LKCH braucht.
14.2 Entscheid Verbundaufgabe Bezüglich der Verbundaufgabe wurden zwei Varianten diskutiert. Die Variante 1 wäre ein LKCH im Mantel der bestehenden Verbundaufgabe der Amtlichen Vermessung. Die Variante 2 wäre eine neue Verbundaufgabe. Die wesentlichen Eigenschaften der beiden Varianten sind:
Aspekte Variante 1 Variante 2
LKCH als Verbundaufgabe LKCH als NEUE Verbundaufgabe
im Mantel der Amtlichen Vermessung (AV)
Machbarkeit VAV ist in Überarbeitung, AV wird offener und fle-
politisch xibler (z.B. mit einem flexiblen Datenmodell). Der
LKCH könnte darin Platz finden.
Eine bestehende Verbundaufgabe zu erweitern Politische Situation ist seit der Erarbeitung scheint à priori einfacher GeoIG/ÖREB anders Chancen für neue Verbundaufgabe stehen schlecht
«Amtlich» = Barriere, AV = Geometer Andere Player, andere Spielregeln
Amtliche Vermessung = bekannter «Brand» Klar getrennt von «amtlich» und Geometer/AV Privatrechtliche von öffentlich-rechtlichen Aspekten getrennt
Bei Ablehnung im Bundesrat/Parlament wäre LKCH für Jahre politisch versenkt
Machbarkeit Anpassung nur auf Verordnungsstufe geht Anpassung auf Gesetzesstufe geht länger rechtlich schneller (ob die gesetzliche Grundlage ausreicht,
wäre noch zu prüfen)
Wo werden Details geregelt (in VAV, in Weisun- Mit Gesetzesgrundlage im GeoIG (analog ÖREBgen)? Kataster) können auch weitere Grundsätze wie Kostentragung, Rechte, Pflichten (Werkeigentümer) etc. geregelt werden.
Organisationsmodell A «Aggregation»: möglich
Organisationsmodell K «Kantonal»: möglich
Inhalt Basisetappe LK-Daten in 2D, LK-Modell in 3D
Alle Medien
Versorgungsgebiete (Infos zu Werkeigentümern)?
könnte rasch einen Nutzen erzeugen
Nutzen Setzt vor allem auf der kommunalen Stufe ein und bei nationalen Playern,
die schweizweit gleichartige Daten wünschen.
Kantone beziehen Daten v.a. projektbezogen.
Beispiel aus Frankreich zeigt, dass der Nutzen oft erst ein paar Jahre nach Projektstart,
also wenn konkret ein LK vorliegt, erkannt wird.
Abbildung 11 Eigenschaften der Verbundaufgaben (Varianten) Leitungskataster Schweiz (LKCH); Vision, Strategie und Konzept 39/40 20190524LKCH-Bericht_vision_strategie_konzept_v1p16_DE