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Vernehmlassung 2019/47: Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) · 40 Seiten
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12.1.2 Kostentragung
Der Bund beteiligt sich nur am Mehraufwand, der durch seine Intervention ausgelöst und verursacht wurde, also dann, wenn es um neue oder zusätzliche Aufgaben nach Bundesrecht geht. Bei der Verbundaufgabe Bund-Kantone wird zusätzlich zur Kostenbetrachtung auch eine Nutzenbetrachtung durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass Bund und Kantone ungefähr zu gleichen Teilen von einem einheitlichen Leitungskataster profitieren werden, weshalb sie sich je zur Hälfte (50%) an den Kosten beteiligen.
Die Werkeigentümer bewirtschaften und pflegen ihre Werkinformationen für ihren Eigenbedarf und sind verantwortlich für deren Nachführung. Damit können sie eine vollständige Netzdokumentation und ein verlässliches Erhaltungsmanagement betreiben. Diese Kosten tragen sie selbst. Der Mehraufwand – ausgelöst durch den LKCH – entsteht im Bereitstellen und Ausliefern der LK-Daten als Teilmenge der Werkinformationen in der geforderten Qualität.
Der Kanton trägt die Kosten für den Systemaufbau und Systembetrieb. Der Mehraufwand – ausgelöst durch den LKCH – entsteht im Aggregieren und Bereitstellen der LK-Daten in der geforderten Qualität.
Die Gemeinden liefern und bewirtschaften die Daten für das «Register aller Werkeigentümer pro Gemeinde». Durch diese neue Anforderung wird pro Gemeinde eine Liste aller in der Gemeinde vorhandenen Werkeigentümer erstellt. Dies ist ein Mehraufwand ausgelöst durch den LKCH.
Die finanzielleEntschädigung der Beteiligten durch den Bund ist unter Berücksichtigung der aktuellen und unterschiedlichen Ausgangslagen im Leitungskataster (siehe auch Kap. 1) in den Grundsätzen in der nächsten Umsetzungsphase festzulegen.
Leitungskataster Schweiz (LKCH); Vision, Strategie und Konzept 35/40 20190524LKCH-Bericht_vision_strategie_konzept_v1p16_DE