Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 41 Seiten
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Anhang
Übersicht der Willensäusserungsmodelle in der Organspende
Modell Zustimmungslösung Widerspruchslösung
Andere Opt-in Opt-out,
Bezeichnungen vermutete Zustimmung
Eng Eine Organentnahme ist nur Eine Organentnahme ist zulässig, wenn die verstorbe- zulässig, ausser die verstorne Person zu Lebzeiten bene Person hat sich zu zugestimmt hat. Liegt keine Lebzeiten dagegen ausge-Zustimmung vor, wird dies sprochen. Liegt kein Widerals Ablehnung gewertet. spruch vor, wird dies als Zustimmung gewertet.
Erweitert Ist kein Wille der verstorbe- Ist kein Wille der verstorbenen Person ersichtlich, wer- nen Person ersichtlich, werden die nächsten Angehöri- den die nächsten Angehörigen in den Entscheid gen in den Entscheid miteinbezogen. miteinbezogen.