Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 41 Seiten

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Anhang

Übersicht der Willensäusserungsmodelle in der Organspende

Modell Zustimmungslösung Widerspruchslösung

Andere Opt-in Opt-out,

Bezeichnungen vermutete Zustimmung

Eng Eine Organentnahme ist nur Eine Organentnahme ist zulässig, wenn die verstorbe- zulässig, ausser die verstorne Person zu Lebzeiten bene Person hat sich zu zugestimmt hat. Liegt keine Lebzeiten dagegen ausge-Zustimmung vor, wird dies sprochen. Liegt kein Widerals Ablehnung gewertet. spruch vor, wird dies als Zustimmung gewertet.

Erweitert Ist kein Wille der verstorbe- Ist kein Wille der verstorbenen Person ersichtlich, wer- nen Person ersichtlich, werden die nächsten Angehöri- den die nächsten Angehörigen in den Entscheid gen in den Entscheid miteinbezogen. miteinbezogen.