Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/87: Genehmigung und Umsetzung des mit der Europäischen Union geschlossenen Abkommens über die Prümer Zusammenarbeit, des Eurodac-Protokolls und des mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit zur der Prävention und Bekämpfung schwerer Straftaten · 52 Seiten

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Übersicht

Kriminalität kennt keine Grenzen. Aus diesem Grund ist der rasche internationale Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdruckdaten entscheidend, um Ermittlungen voranzutreiben und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen herzustellen. Die Vernetzung gewisser Schweizer Informationssysteme mit denjenigen anderer europäischer Staaten (Prümer Zusammenarbeit) trägt dazu bei. Das Abkommen zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime, PCSC) verfolgt das gleiche Ziel, jedoch mit den Vereinigten Staaten. Dank einem weiteren Kooperationsabkommen (Eurodac-Protokoll) sollen die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf das System der Fingerabdruckdaten von Personen erhalten, die in den Dublin-Staaten ein Asylgesuch stellen oder die in Gewahrsam genommen werden beim Versuch, illegal in den Dublin-Raum einzureisen. Diese drei Instrumente werden es den schweizerischen Justiz- und Polizeibehörden erlauben, den Terrorismus und die grenzüberschreitende Kriminalität noch wirksamer zu bekämpfen.

Ausgangslage

Momentan können die schweizerischen Polizeibehörden für die Erlangung von Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdruckdaten auf internationaler Ebene nicht auf einen automatisierten Abgleich mit anderen nationalen Datenbanken in Europa zurückgreifen. Sie müssen in jedem Land einzeln nachfragen, ohne zu wissen, ob ein Land über relevante Informationen verfügt, und ohne Garantie, eine Antwort zu erhalten. Die Vernetzung gewisser schweizerischer Informationssysteme (DNA-Profile, Fingerabdruckdaten, Fahrzeugdaten) mit anderen europäischen Staaten (Prümer Zusammenarbeit) kann diese Lücke schliessen. Sie wird es erlauben, innert kurzer Zeit festzustellen, welche ausländischen Behörden über relevante Informationen verfügen, und sich positiv auf die Ermittlung und Identifizierung gesuchter, vermisster oder verstorbener Personen auswirken sowie auf die entsprechende Informationsbeschaffung. Sie wird es also ermöglichen, Ermittlungen gezielter durchzuführen. Am 27. Juni 2019 wurde das Abkommen zur Beteiligung an «Prüm» in Brüssel unterzeichnet. Es handelt sich nicht um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands.

Die Eurodac-Datenbank enthält Fingerabdruckdaten von Drittstaatsangehörigen, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen oder die beim Versuch, illegal in den Dublin-Raum einzureisen, in Gewahrsam genommen werden. Im Juni 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU die Eurodac-Verordnung verabschiedet. Diese Verordnung umfasst die Bestimmungen für den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten in der Eurodac-Datenbank. Diese Bestimmungen gelten, im Gegensatz zur restlichen Verordnung, nicht als Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstands. In der Folge haben der EU-Rat und die Europäische Kommission den assoziierten Staaten und Dänemark aus Gründen der inneren Sicherheit vorgeschlagen, ein Ad-hoc-Abkommen abzuschliessen, damit diese Bestimmungen angewandt werden können. Am 27. Juni 2019 wurde das Eurodac-Protokoll in Brüssel unterzeichnet. Dies erlaubt es den Strafverfolgungsbehörden, auf