Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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BLW-Bio-Verordnung über die Regelung der Einfuhren von biologischen Erzeugnissen

2.4 Auswirkungen

2.4.1 Bund

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.

2.4.2 Kantone

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.

2.4.3 Volkswirtschaft

Die Bestimmungen führen nicht zu technischen Handelshemmnissen.

2.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.

2.6 Inkrafttreten

Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.

2.7 Rechtliche Grundlagen

Artikel 23 Absatz 1, Artikel 23a Absatz 2, sowie Artikel 24 Absatz 6 der Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).