Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
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BLW-Bio-Verordnung über die Regelung der Einfuhren von biologischen Erzeugnissen
2.4 Auswirkungen
2.4.1 Bund
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.
2.4.2 Kantone
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.
2.4.3 Volkswirtschaft
Die Bestimmungen führen nicht zu technischen Handelshemmnissen.
2.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.
2.6 Inkrafttreten
Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.
2.7 Rechtliche Grundlagen
Artikel 23 Absatz 1, Artikel 23a Absatz 2, sowie Artikel 24 Absatz 6 der Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).