Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
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Anhang 5 (Art. 8)
Rückerstattung bei der gewinnbringenden Veräusserung
Berechnung des massgebenden Anrechnungswertes
Gegenstand Berechnung
Landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald achtfacher Ertragswert
und Alprechte
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten
und Anlagen, welche nicht mit Investi-
tionshilfen unterstützt worden sind
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten abzüglich die Beiträ- und Anlagen (Neubau), welche mit gen von Bund und Kanton
Beiträgen unterstützt worden sind
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Buchwert vor der Investition, zuzüglich und Anlagen (Umbau), welche mit Erstellungskosten, abzüglich Beitrag Beiträgen unterstützt worden sind von Bund und Kanton
Landwirtschaftliche Gebäude, Bauten Erstellungskosten
und Anlagen, welche mit Investitions-
kredit unterstützt worden sind
Die Anrechnungswerte gelten für die Veräusserung eines Betriebes oder eines Betriebsteils. Bei einerVeräusserung eines Betriebes werden die Anrechnungswerte zusammengezählt.