Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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ne pro GVE Erhöhte Fressstände pro GVE Franken 7070

Luftwäscher Prozent 2550

Gülleansäuerung Prozent 2550

Die Anforderungen an die baulich-technische Ausführung und an den Betrieb der Anlagen sind gemäss Angaben der kantonalen Fachstelle für Luftreinhaltung umzusetzen.

Anlagen zur Reinigung der Abluft und zur Ansäuerung der Gülle werden nur unterstützt, wenn

a. die betroffene Stallbaute vor dem 31.12.2020 bewilligt wurde und die Baubewilligung ohne Auflage zur Reinigung der Abluft oder Ansäuerung der Gülle erteilt wurde;

b. bei einer Stallbaute die neu erstellt wird, sämtlicher betrieblicher Hofdünger auf der langfristig gesicherten Nutzfläche des Betriebes verwertet werden kann; oder

c. nach Erstellung der Stallbaute die Ammoniakemissionen je Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche gegenüber vorher um mindestens 10 Prozent reduziert werden können (Berechnungsmodell Agrammon).

2. Verhinderung punktueller Einträge von Pflanzenschutzmitteln

Massnahme Bundesbeitrag Investitionskre-

in Prozent dit in Prozent

Füll- und Waschplatz von Spritz- und Sprühgeräten 2550

Die Anforderungen an die baulich-technische Ausführung und an den Betrieb der Anlagen sind gemäss Angaben der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz oder Gewässerschutz umzusetzen.

3. Besondere Anliegen des Heimat- und Landschaftsschutzes

Massnahme Bundesbeitrag Investitionskre-

in Prozent dit in Prozent

Mehrkosten für besondere Einpassung landwirtschaftlicher 2550

Gebäude und denkmalpflegerischen Anforderungen Rückbau ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude aus- 2550

serhalb der Bauzone

Die Mehrkosten für besondere Einpassung der Baute müssen anhand eines Kostenvergleichs belegt werden. Anliegen des Heimat- und Landschaftsschutzes ausserhalb