Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten

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Verordnung über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich

und -produzenten auszahlen zu können, muss deshalb der Anteil der verkästen Milch an der von ihnen eingelieferten Milchmenge für die ganze Schweiz einheitlich berechnet werden. Das Meldesystem an die Administrationsstelle in Artikel 3 Absatz 3 soll deshalb so angepasst werden, dass diese Information verlässlich erhoben wird und zur Berechnung der Höhe der Zulage je Milchproduzentin und - produzent verwendet werden kann. Die Anpassung des Meldesystems ist auch notwendig, damit der Fachbereich Revisionen und Inspektionen stichprobenweise und risikobasiert die Korrektheit der Meldungen überprüfen kann. Für die Milchverwerterinnen und -verwerter bedeuten diese zusätzlichen Meldepflichten zur gehandelten Milch einen administrativen Mehraufwand.

Die Milchverwerterinnen und -verwerter müssen neu im Milchhandel untereinander die Zu- und Verkäufe von Milch detaillierter melden. Sie können nicht wie bisher nur das Total der zugekauften bzw. verkauften Milchmenge je Monat angeben. Die Milchverkäufer müssen monatlich ihre Milchkäufer mittels TSM-Ident melden und die Milchmenge angeben, die sie ihnen verkauft haben. Die Milchkäufer müssen im Gegenzug monatlich die zugekaufte Milchmenge und den Verkäufer, von dem sie die Milch gekauft haben, angeben. Zusätzlich müssen sie melden, wie viel Kilogramm der zugekauften Milchmenge sie verkäst haben. Falls ein Milchkäufer die Milch in einem anderen Betrieb auf eigene Rechnung verkäsen lässt, muss er zusätzlich zur verkästen Milchmenge angeben, welche Milchverwerterin oder welcher Milchverwerter das Verkäsen übernommen hat. Diese Meldungen zum Zu- und Verkauf von Milch müssen nach Milch mit und ohne Silofütterung unterschieden werden, damit die Höhe der Zulage für Fütterung ohne Silage korrekt berechnet werden kann. Diese Meldungen sind für die Milchverwerterinnen und -verwerter nicht komplett neu, da sie bereits heute den Zu- und Verkauf von Milch im Rahmen der Segmentierung detailliert an die Branchenorganisation Milch melden.

Das Informatiksystem der Administrationsstelle soll so angepasst werden, dass die Meldungen der Milchverwerterinnen und -verwerter über den Zu- und Verkauf von Milch automatisch miteinander abgeglichen werden. Bei Unstimmigkeiten werden sie aufgefordert ihre Meldungen zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren. Den Anteil der verkästen Milch je Milchverwerterin und -verwerter berechnet das System selbstständig aufgrund der Meldungen und rechnet diesen zurück bis auf die Stufe Erstmilchkäuferin und -käufer. Dort wird die verkäste Milchmenge anteilsmässig auf die gelieferten Milchmengen je Milchproduzentin und -produzent verteilt. Diese verkäste Milchmenge je Produzentin und Produzent dient als Basis für die Auszahlung der Zulagen durch das BLW. Wird die Milch über zwei oder mehr Stufen gehandelt, verzögert sich die Auszahlung der Zulagen entsprechend, bis alle beteiligten Milchverwerterinnen und -verwerter ihre Meldungen an die Administrationsstelle abgeschlossen haben.

Art. 11 Aufbewahrung von Daten

Um die neuen Meldungen der Milchverwerterinnen und -verwerter kontrollieren zu können, wird Artikel 11 mit den Belegen zu den zu- und verkauften Rohstoffmengen ergänzt.

14.4 Ergebnisse der Vernehmlassung

14.5 Auswirkungen

14.5.1 Bund

Durch die Ausrichtung der Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch auf der gesamten silofrei produzierten Milchmenge, die zu Käse verarbeitet wird, steigt der Zulagenbedarf um schätzungsweise 4.3 Mio. Fr. pro Jahr. Der gemeinsame Kredit für die Zulage für verkäste Milch, die Zulage für Fütterung ohne Silage und die Zulage für Verkehrsmilch (Fr. 371 774 000.– gemäss Voranschlag 2020) soll aber nicht erhöht werden. Der Bundesrat kann unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung gestützt auf Artikel 39 Absatz 3 LwG die Höhe der Zulage für Fütterung ohne Silage anpassen.

Die Direktauszahlung der Zulagen an die Milchproduzentinnen und -produzenten kann im BLW aus heutiger Sicht mit den bestehenden personellen Ressourcen umgesetzt werden.