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Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 167 Seiten

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Pflanze beobachtet, die von der Mutterpflanze vermehrt wurde. Diese fruchtenden Pflanzen sind getrennt von den Mutterpflanzen oder dem Vermehrungsbestand aufzubewahren.

Die fruchtenden Pflanzen werden zu den am besten geeigneten Zeitpunkten im Jahr einer visuellen Kontrolle unterzogen, bei der Klima und Wachstumsbedingungen der Pflanze der betreffenden Gattungen und Arten berücksichtigt werden.

1.6 Das BLW und ggf. der Produzent überprüfen gemäss den Ziffern 1.3 und 1.4

die Übereinstimmung der Mutterpflanzen mit der Sortenbeschreibung in regelmässigen Abständen.

1.7 Zusätzlich zu der regelmässigen Überprüfung gemäss Ziffer 1.6 überprüfen

das BLW und ggf. der Produzent nach jeder Erneuerung die daraus gewonnenen Mutterpflanzen.

1.8 Das BLW kann die Feststellung der Sortenechtheit nach Ziffer 1.3 unter Zu-

hilfenahme eines geeigneten molekularbiologischen Verfahrens nach einem vom BLW festgelegten Protokoll vornehmen.

2 Erhaltung

Vorstufe

2.1 Die Produzenten halten Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie Vorstu-

fenmaterial in Einrichtungen, die für die betreffenden Gattungen oder Arten bestimmt sowie insektensicher sind und einen Befall durch luftbürtige Vektoren sowie andere mögliche Quellen während des gesamten Produktionsprozesses verhindern.

2.2 Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie Vorstufenmaterial werden so

gehalten, dass ihre jeweilige Identifikation während des gesamten Produktionsprozesses gewährleistet ist.

2.3 Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial und Vorstufenmaterial werden ge-

trennt vom Boden in Töpfen mit Kultursubstraten ohne Erde oder sterilisierten Kultursubstraten angebaut oder erzeugt. Sie werden mit Etiketten gekennzeichnet, um ihre Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten

2.4 Abweichend von den Ziffern 2.1 – 2.3 kann das BLW bei bestimmten Gat-

tungen oder Arten bewilligen, Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie Vorstufenmaterial unter nicht insektensicheren Bedingungen auf dem Feld zu produzieren. Dieses Material wird durch Etiketten identifiziert, um seine Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten. Das BLW verfügt von Fall zu Fall geeignete Maßnahmen zur Verhütung eines Befalls der Pflanzen durch luftbürtige Vektoren, Wurzelkontakt, Kreuzinfektion über Maschinen oder Veredelungswerkzeug sowie andere mögliche Quellen.

2.5 Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie Vorstufenmaterial können

durch Kryokonservierung erhalten werden.

2.6 Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial dürfen nur über die in Ziffer 9.1 für

ihre Sortenbeständigkeit festgelegten Zeiträume verwendet werden. Sind