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Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 167 Seiten

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Art. 7 Kürzung von Beiträgen aufgrund von Vermögen

1Übersteigt das deklarierte steuerbare Vermögen des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin vor der Investition 1 000 000 Franken, so wird der Beitrag pro 20 000 Franken Mehrvermögen um 5 000 Franken gekürzt.

2Bauland ist zum ortsüblichen Verkehrswert anzurechnen, ausgenommen landwirtschaftlich genutzte Hofparzellen.

3Ist eine juristische Person oder eine Personengesellschaft Gesuchstellerin, so ist das arithmetische Mittel des deklarierten steuerbaren Vermögens der daran beteiligten Personen massgebend.

Art. 8 Abs. 4

4Bei Investitionen unter 100 000 Franken kann die Tragbarkeit ohne Planungsinstrument belegt werden.

Art. 9 Abs. 3

3Wird ein Bauvorhaben von Pächtern oder Pächterinnen nur mit einem Investitionskredit unterstützt, so richtet sich die Dauer der grundpfändlichen Sicherheit des Kredits sowie des Pachtvertrags nach der vertraglich vereinbarten Rückzahlungsfrist.

Art. 11a Projekte zur regionalen Entwicklung

1Projekte zur regionalen Entwicklung müssen zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft und zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit beitragen.

2Als Projekte zur regionalen Entwicklung gelten:

a. Projekte, die mehrere Wertschöpfungsketten und nichtlandwirtschaftliche Sektoren umfassen;

b. Projekte, die mehrere Akteure innerhalb einer Wertschöpfungskette umfassen.

3Projekte zur regionalen Entwicklung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

a. Die Mitglieder der Projektträgerschaft sind mehrheitlich direktzahlungsberechtigte Bewirtschafterinnen oder Bewirtschafter; diese besitzen die Stimmenmehrheit.

b. Das Projekt besteht aus mindestens drei Teilprojekten mit je eigener Rechnungsführung und jeweils unterschiedlicher Ausrichtung.

c. Die Teilprojekte sind inhaltlich auf ein Gesamtkonzept abgestimmt und mit der Regionalentwicklung, den Pärken von nationaler Bedeutung sowie der Raumplanung koordiniert.

Art. 11b Bst. c

Für die Unterstützung nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben d und e müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: