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Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 167 Seiten
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Art. 39 Änderung eines anderen Erlasses
Die Verordnung vom 28. Oktober 201514 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wird wie folgt geändert:
Artikel 5 Absatz 1 wird ersetzt durch:
1Für land- und ernährungswirtschaftliche Forschung, Züchtung, Weiterentwicklung oder das Herstellen von gesundem Vermehrungsmaterial wird Material aus der Nationalen Genbank PGREL zur Verfügung gestellt, sofern dafür eine standardisierte Materialübertragungsvereinbarung (SMTA)15 des Multilateralen Systems des Internationalen Vertrags vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft abgeschlossen wird.
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b wird ersetzt durch:
b. Bereitstellung von gesundem Vermehrungsmaterial.
Art. 40 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
14 SR 916.181
15 Die Vereinbarung ist einsehbar unter: www.planttreaty.org/content/what-smta (Version vom 16. Juni 2006)