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Vernehmlassung 2020/41: Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) · 4 Seiten
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2 Er erlässt die Ausführungsbestimmungen.
Art. 11 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz wird dringlich erklärt (Art. 165 Abs. 1 BV). Es untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. b BV).
2 Es tritt rückwirkend auf den 17. März 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.