Vorlage
Vernehmlassung 2020/41: Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code]
[Signature]
Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 100 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
Art. 1 Gegenstand
1 Dieses Gesetz regelt die Festlegung des Miet- oder des Pachtzinses für:
a. öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe, die aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für das Publikum schliessen mussten;
b. Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ihren Betrieb einschränken mussten.
2 Es regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigung des Bundes an Vermieterinnen und Vermieter sowie an Verpächterinnen und Verpächter gewährt werden kann, die infolge von Miet- oder Pachtzinsausfällen aufgrund dieses Gesetzes in eine wirtschaftliche Notlage geraten.
Art. 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Miete oder die Pacht für Geschäftsräume namentlich der folgenden öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe, sofern der Miet- oder der Pachtzins für die Miet- oder die Pachtsache monatlich maximal 20 000 Franken beträgt:
a. Einkaufsläden; ausgenommen sind Läden, die Lebensmittel oder Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten;
b. Restaurationsbetriebe;
1 SR 101
2 BBl 2020 … 2020–......