Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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und eine Intensivbehandlung be-

gonnen werden muss

498 Schwere neonatale metaboli- Es handelt sich dabei um akute Erkrankungen (z.B. transiente Hypoglykämie) sche Störungen (Hypoglykämie, welche innert kurzer Frist (einige Tage bis max. wenige Wochen behandelt wer-Hypocalcämie, Hypomagnesiä- den, z.B. durch intravenöse Verabreichung von Dextrose) behoben werden. Es mie), sofern sie in den ersten 72 handelt sich dabei weder um eine langdauernde noch komplexe Behandlung und Lebensstunden auftreten und eine daher sind die Kriterien des neuen Artikel 13 IVG nicht erfüllt.

Intensivbehandlung begonnen

werden muss

499 Schwere geburtsbedingte Es handelt sich dabei um Verletzungen bzw. Traumata und nicht um Krankhei-Verletzungen, die einer Intensiv- ten. Verletzungen entsprechen den Kriterien im Sinne des neuen Artikel 13 IVG behandlung bedürfen nicht.