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Vernehmlassung 2021/101: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) · 3 Seiten
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Fernmeldedienste. V AS 20…
2Die Mobilfunkkonzessionärinnen betreiben ihre Netzwerkbetriebszentren (Network Operations Centres) und ihre Sicherheitsbetriebszentren (Security Operations Centres) in der Schweiz, im Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich.
Art. 96g Anwendbare Vorschriften und Aufsicht
1Das BAKOM erlässt die technischen und administrativen Vorschriften. Es erklärt anerkannte Normen im Bereich der Informationssicherheit sowie der Telekommuni- kationsinfrastrukturen und –dienste obligatorisch.
2Besteht ein Verdacht auf Rechtsverletzung und erweist es sich zur Feststellung des Sachverhalts als notwendig, kann das BAKOM von den Mobilfunkkonzessionären verlangen, sich auf eigene Kosten und bei einer qualifizierten Stelle einem Audit zu unterziehen oder ihre Fernmeldeanlagen prüfen zu lassen.
II
Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: …
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr