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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten

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Eigenmittelverordnung

Beilage zur Änderung der ERV (Ziff. II)

Anhang 3 (Art. 49 Abs. 3 Bst. h, 66 Abs. 2, 66a Abs. 1, 70 Abs. 5, 71 Abs. 2, 71a, 72c Abs. 1 und 6 sowie 72e Abs. 2)

Positionsklassen nach dem SA-BIZ ohne Verwendung externer Ratings und Risikogewichte

Positionsklassen nach dem SA-BIZ ohne externe Ratings Risikogewichte SA-BIZ

1. Retailpositionen

1.1 Qualifizierte Retailpositionen 75 % 1.2 Qualifizierte Retailpositionen aus Kreditkartenverpflichtungen, die in den letzten 12 Monaten zu jedem vereinbar- 45 %

ten Rückzahlungstermin den ausstehenden Betrag vollständig getilgt haben, oder aus Kreditlinien, die in den letz-

ten 12 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden

1.3 Übrige Positionen gegenüber natürlichen Personen 100 %

2. Pfandbriefe

2.1 Inländische Pfandbriefe 10 %

3. Direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen

3.1 Selbstgenutzte Wohnliegenschaften in der Schweiz und im Ausland, mit einem Belehnungsgrad:

von bis 50 Prozent 20 % über 50 Prozent bis 60 Prozent 25 % über 60 Prozent bis 80 Prozent 35 % über 80 Prozent bis 90 Prozent 45 %